Der soziale Arbeitsmarkt als Chancengeber

Pressemitteilung vom 08.05.2023

Die Berliner Jobcenter begrüßen die Entfristung der Förderung zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i Sozialgesetzbuch Zwei (kurz: SGB II). Mit dem Teilhabechancengesetz wurde zum 1. Januar 2019 die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II als Regelinstrument in das SGB II aufgenommen. Diese Regelung war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Durch das Bürgergeld-Gesetz wurde diese Regelung nun entfristet.

Ein Beispiel aus dem Jobcenter Berlin Spandau

Die Jobcenter ermöglichen langzeitarbeitslosen Menschen soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt und Übergänge in ungeförderte Beschäftigung. Hier wird von dem sozialen Arbeitsmarkt gesprochen. Durch die Corona-Pandemie ist die Förderung der Langzeitarbeitslosen mit multiplen Handlungsbedarfen zunächst zurückgegangen. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation waren viele Arbeitgeber nicht in der Lage, neue Mitarbeiter:innen einzustellen. Doch die Bereitschaft ist wieder da. Allein im Jahr 2022 haben 1.635 Langzeitarbeitslosen eine soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt begonnen. Einer davon ist der 29-Jährige Hr. Taskin. Hr. Taskin ist Logistiker beim Autohaus König. Im Mai 2021 begann sein gefördertes Beschäftigungsverhältnis. Nun wurde ihm ein unbefristeter Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt. Der Einstieg ins Berufsleben ist gelungen.

Hr. Taskin, Logistiker: „Ich bin offen und ehrlich, der Einstieg fiel mir nicht leicht und ich war mir nicht sicher, ob ich es überhaupt schaffe. Das hat mir Sorgen bereitet. Der regelmäßige Austausch mit meinem Fallmanager vom Jobcenter hat mir aber geholfen, dran zu bleiben und meinen Weg zu gehen. Zu meinen Kollegen habe ich eine super Connection und ich bekomme immer mehr Aufgaben. Mittlerweile habe ich eine eigene Wohnung gefunden und bin Papa geworden. Meine Tochter ist jetzt 4 Monate alt.“

Hr. Taskin ist mit sechs Geschwistern in Staaken groß geworden und hat einen Hauptschulabschluss. Eine Ausbildung als Trockenbaumonteur hatte er zwar begonnen, jedoch nicht abgeschlossen. Die fehlende Motivation und sein soziales Umfeld haben ihm viele Steine in den Weg gelegt.

Hr. v. Schmude-Trzebiatowski ist Fallmanager im Jobcenter Berlin Spandau und begleitet Hr. Taskin seit langer Zeit. Die beiden stehen regelmäßig im Austausch, auch die beschäftigungsbegleitende Betreuung gehört zum Förderinstrument.

Hr. v. Schmude-Trzebiatowski, Fallmanager: „Ich bin richtig stolz auf Hr. Taskin. Die Voraussetzungen waren wirklich nicht gut. Aber gemeinsam konnten wir durch Coaching die verschiedenen Vermittlungshemmnisse angehen und er hat eigenständig neuen Wohnraum finden können. Das ist nicht selbstverständlich. Umso mehr habe ich mich gefreut, dass Autohaus König bereit dazu war, Hr. Taskin aufzunehmen und ein stabiles Arbeitsumfeld zu bieten. Im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsmarkt tausche ich mich auch mit dem Arbeitgeber aus. Wir haben quasi so eine Art Dreiecksbeziehung. Das funktioniert super“.

Hr. Taskin arbeitet am Standort Spandau. Insgesamt sind dort ca. 100 Mitarbeiter:innen beschäftigt, drei davon werden vom Jobcenter durch Teilhabe am Arbeitsmarkt gefördert.

Hr. Ribbschlaeger, Bereichsleiter Autohaus König: „Wir geben Ungelernten eine Chance sich auszuprobieren, wenn die Motivation stimmt. Wir fordern und fördern unsere Mitarbeiter:innen. Hr. Taskin ist ein toller Typ und kommt bei den Kollegen:innen sehr gut an. Die Zusammenarbeit mit den Jobcentern ist sehr vertrauensvoll, da kann ich nur Positives berichten.“

Das Jobcenter Berlin Spandau hat Hr. Taskin den Weg vom sozialen Arbeitsmarkt hin zum ersten Arbeitsmarkt geebnet.

Die Förderung nach § 16i SGB II richtet sich an sehr arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die bisher nicht nachhaltig auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten. Vorrangiges Ziel ist die Eröffnung von Teilhabechancen. Darüber hinaus soll die öffentlich geförderte Beschäftigung so angelegt sein, dass die Beschäftigungsfähigkeit verbessert und mittel bis langfristig Übergänge in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Es handelt sich im Wesentlichen um einen Lohnkostenzuschuss, der einen Anreiz für Betriebe darstellt, arbeitsmarktferne Personen zu beschäftigen.

Zahlen – Daten – Fakten

Bestand von Teilnehmenden in die Förderung Teilhabe am Arbeitsmarkt §16i SGB II in Berlin

  • Jahressumme 2022

    Eintritt Januar 2023

  • Anzahl 4.799

    Anzahl 180

Verbleib von Teilnehmenden nach der Förderung Teilhabe am Arbeitsmarkt §16i SGB II - Anteil in Prozent

  • Verbleib 6 Monate nach Förderung

  • Nicht leistungsberechtig

    40,30 Prozent

Bildergalerie

  • Ein Mann steht vor dem Eingang des Autohaus König