Essenausgabe in einer Gemeinschaftsunterkunft

Neuregelung bei Vollverpflegung in Unterkünften für geflüchtete Personen – Das gilt ab 1. September 2024.

Im Bürgergeld sind Kosten für Essen und für Strom und Heizung enthalten. Dieses Geld zahlen wir aus, damit Sie für sich selber sorgen können.

Wohnen Sie als geflüchtete Person in Unterkünften, in der Sie sich nicht selbst versorgen können, bekommen Sie Essen und müssen sich nicht um Strom oder Heizung kümmern. Sie werden vollständig verpflegt.

Ab Januar 2024 gibt es in Deutschland eine neue Regelung für geflüchtete Menschen, welche in Unterkünften mit solcher Vollverpflegung leben.

Das Geld für Essen und für Strom und Heizung wird von Ihrem Bürgergeld einbehalten und direkt mit der Unterkunft verrechnet.

In Berlin gilt diese Regelung ab dem 1. September 2024.

Folgende Beträge für Essen und Strom werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr an Sie ausgezahlt:

  • Alleinstehende Erwachsene: 186 Euro
  • Erwachsene mit Partner: 167 Euro pro Person
  • Junge Erwachsene (18 – 24 Jahre): 149 Euro
  • Jugendliche (14 – 17 Jahre): 178 Euro
  • Kinder (6 – 13 Jahre): 131 Euro
  • Kinder (0 – 5 Jahre): 98 Euro

Sie müssen nichts weiter tun, wenn Sie betroffen sind. Ihr Jobcenter berücksichtigt die Neuregelung automatisch. Sie erhalten in diesem Fall in den kommenden Wochen einen neuen Bescheid von Ihrem Jobcenter.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Senatsverwaltung Abteilung Soziales unter der Rubrik > Besondere Lebenssituationen > Wohnungslose >Unterbringung.

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