Eingliederungsvereinbarung

Mann und Frau im Beratungsgespräch

Gemeinsam mit Ihrer Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler werden Sie eine Vereinbarung zur schnellstmöglichen Eingliederung in Arbeit treffen.

Diese sogenannte Eingliederungsvereinbarung bestimmt insbesondere
  • welche Leistungen oder Maßnahmen (z.Bsp. Fortbildungs- oder Weiterbildungmaßnahmen) Sie zur Eingliederung in Arbeit erhalten und
  • welche Bemühungen Sie in welcher Häufigkeit mindestens unternehmen müssen, um eine Arbeit zu finden und wie Sie diese nachzuweisen haben.

Mit Hilfe dieser Eingliederungvereinbarung kann Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihr Arbeitsvermittler Ihre individuelle Situation besser einschätzen und Sie können gemeinsam nach Schritten suchen, die das Ziel der Wiedereingliederung am schnellsten erreichen. Die Fortschritte werden regelmäßig überprüft. Die Vereinbarung soll für sechs Monate geschlossen werden. Sollten Sie sich nicht an die geschlossene Vereinbarung halten, müssen Sie mit einer Kürzung Ihrer Leistungen rechnen. Es können auch die Leistungen für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft geregelt werden. Hierbei sind diese dann zu beteiligen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsvermittlerin bzw. Ihrem Arbeitsvermittler.