Voraussichtlich ab dem 1. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II)
Die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für die Zeit ab dem 1. Juni 2022 ist bereits jetzt möglich. Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben Anspruch auf Beratung und (finanzielle) Unterstützung durch die Jobcenter. Den Antrag auf Arbeitslosengeld II finden Sie unten stehend, in Papierform erhalten Sie die Vordrucke bei Ihrem Jobcenter.
Bis zum 31. Mai 2022 gilt die bestehende Regelung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Anschluss betreut das Jobcenter die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Voraussetzung ist die Vorlage eines Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1, des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und der (Online-)Registrierungsnachweis oder der (Online-)Nachweis des Termins zur Registrierung.
Registrierung
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
Es besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung), zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Sie erhalten Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten und auch zu Sprachkursen.