Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erfolgen. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung durch Vorlage des Bewilligungsbescheides über Leistungen nach dem SGB II nachzuweisen. Der Antrag ist an die für die Erhebung des Rundfunkbeitrages zuständige Landesrundfunkanstalt zu stellen.
Weiterführende Informationen und entsprechende Anträge finden Sie auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de
Kontakt
Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick
- Tel.: (030) 5555 75 2222
- Tel.: (030) 5555 75 7925
- Fax: (030) 5555 75 6669
- E-Mail E-Mail an das Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick