Regelleistung

Nach dem Sozialgesetzbuch II haben erwerbsfähige Leistungsberechtigte Anspruch auf Arbeitslosengeld II.

Nicht erwerbsfähige Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Haushaltsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII haben.

Der Regelbedarf bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt