Einmalige Leistungen
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Kann im Einzelfall ein von den Regelbedarfen umfasster und unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes weder durch das Vermögen, auch Schonvermögen, noch auf andere Weise gedeckt werden, können einmalige Leistungen als Darlehen gewährt werden.
Das Darlehen wird in monatlichen Raten mit dem Regelbedarf verrechnet. Der Bedarf ist entsprechend nachzuweisen.
- die Erstausstattung der Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräten,
- die Erstausstattung für Bekleidung, einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt und
- Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, sowie Miete von therapeutischen Geräten.
Grundsätzlich ist ein Antrag in schriftlicher Form zu stellen. Der Antrag muss ausreichend begründet sein und vor Entstehung der Kosten gestellt werden.
Die einmaligen Leistungen können in pauschalierter Form gezahlt werden. Auch Sachleistungen sind möglich.
Kontakt
Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick
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