Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II

Zwei Mädchen machen gemeinsam Hausaufgaben

Übersicht Bildung und Teilhabe

  • Übersicht Bildung und Teilhabe

    PDF-Dokument (295.3 kB)

Bildung und Teilhabe

Kindertag - Bildung und Teilhabe

Heute feiern 634.728 Kinder in Berlin den internationalen Kindertag. An diesem Tag stehen die Rechte der Kinder besonders im Mittelpunkt. Das Jobcenter unterstützt auch Ihr Kind das ganze Jahr über mit Extrageld für einen Verein für Sport, Musik oder Kultur.

Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, können Sie sich die Mitgliedsbeiträge für den Sportverein Ihres Kindes erstatten lassen. Dafür zahlt das Jobcenter bis zu 15,- Euro im Monat!

Mit Ihrem Antrag auf Bürgergeld beantragen Sie die Unterstützung für den Verein gleich mit. Damit das Jobcenter Ihrem Kind die Förderung auszahlen kann, benötigen wir eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung.

Ihr Kind steht mehr auf Musik, Kunst und Kultur? Die Förderung gibt’s zum Beispiel auch für:

• Unterricht für Instrumente wie Gitarre, Schlagzeug oder Klavier,
• musikalische Früherziehung,
• Kurse zum Malen, Basteln, Töpfern,
• Entdecker-Kurse für kleine Forscher im Naturkundemuseum oder
• den Super-Ferien-Pass für die Sommerferien.

Unser Tipp:
• Den Mitgliedsnachweis können Sie auch bequem über www.jobcenter.digital hochladen.
• Unabhängige Beratung auf Englisch, Türkisch oder Arabisch erhalten Sie unter www.but-beratung.de.

Weitere Förderungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket:
• Mittagessen in Kita, Kindertagespflege oder Schule
• Persönlicher Schulbedarf (z.B. für Schulranzen, Heft, Wasserfarben)
• Teilnahme an Ausflügen in Kita, Kindertagespflege oder Schule
• Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten
• Lernförderung

Zaubern Sie Ihrem Kind ein Lächeln ins Gesicht und nutzen Sie die Unterstützungsangebote Ihres Jobcenters.

Neue gesetzliche Regelungen für Bildung und Teilhabe

Durch das Starke-Familie-Gesetz wurden auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe zum 01.August 2019 geändert.

Was bedeutet diese Änderung für Sie?
  • Der große Vorteil: Die Antragstellung ist für Sie einfacher geworden.
Was ist Voraussetzung?
  • Der Bezug von Leistungen nach dem SGB II.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen?
  • Diese Leistungen stehen allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren zu.
Was ist neu?
  • Alle Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden automatisch durch den Arbeitslosengeld II-Grundantrag mit beantragt.
  • Es ist keine gesonderte Antragstellung für
  • Anträge für Schulausflüge
  • Anträge für Klassenfahrten und die
  • Beantragung zum Zuschuss für das Schulmittagessen notwendig.
Hat sich die Leistungshöhe verändert?
  • Ja. Der Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 Euro auf 150 Euro je Kind.
  • Die Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben sind gestiegen auf monatlich 15 Euro
  • Der Eigenanteilen der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung ist weggefallen. Es gibt für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege.
  • Die Schülerbeförderung, es gibt ein kostenfreies Nahverkehrsticket für Schülerinnen, Schüler und Azubis.
  • Der Anspruch auf angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler bei nicht ausreichenden Leistungen in der Schule — auch ohne akute Versetzungsgefährdung.

Besonderheit: Nachhilfe, lediglich die Nachhilfe muss gesondert über die zuständige Lehrkraft beantragt werden.

Weitere Erläuterungen können Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nachlesen unter: https://www.berlin.de/sen/bjf/bildungspaket/.