Anträge

Frau füllt Antrag auf Alg II aus

Jeder erwerbsfähige Leistungsberechtigte ist antragsberechtigt. Leistungen nach dem SGB II werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Bei Antragstellung wirkt dieser auf den Ersten des Monats zurück.

Den Antrag können Sie persönlich, schriftlich oder telefonisch stellen. Es ist zwingend erforderlich, die notwendigen Antragsformulare zeitnah und vollständig einzureichen.

Sämtliche Antragsvordrucke, Merkblätter sowie Ausfüllhinweise zum Thema Arbeitslosengeld II erhalten Sie in der Eingangszone des Jobcenters oder finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.

Zu einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zählen alle im Haushalt lebenden Angehörigen wie Ehegatten, Partner/innen und Lebenspartner/innen sowie unverheiratete Kinder unter 25 Jahren. Es wird von allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft das Einkommen und Vermögen zur Berechnung des Leistungsanspruchs herangezogen.

Bitte vereinbaren Sie zur Erstantragsabgabe in der Eingangszone einen Termin mit dem Antragsservice.

Bitte beachten Sie, dass der Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes, jedoch frühestens 2 Monate bzw. 4 Wochen vorher, gestellt werden sollte, da nur dann ein Leistungsbezug ohne Unterbrechung gewährleistet werden kann. Den Weiterbewilligungsantrag finden Sie ebenfalls zum Download in den Formularen.

Des Weiteren erhalten Sie unter nachfolgen Link Übersetzungen der deutschen Formulare ins Türkische, Russische, Englische, Arabische, Polnische, Griechische, Kroatische, Spanische, Serbische, Italienische, Fränzösische und Protugiesische zum herunterladen angeboten.