Leistungsbereich

Hartz 4

Die Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwei (SGB II) soll die Existenz des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und dessen Angehörigen in der sogenannten Bedarfs- gemeinschaft sichern, soweit diese dies nicht selbstständig durch Erzielung von Einkommen, aber auch durch Einsatz von verfügbarem Vermögen können.

Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Hilfebedürftig ist, wer seinen eigenen Bedarf zum Lebensunterhalt und den der mit ihm zusammenlebenden Angehörigen der Bedarfs- gemeinschaft nicht selbstständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern kann.

Zum Vermögen zählt alles “Hab und Gut”, das Geld wert ist oder verwertbar ist. Über die Freibeträge und das sogenannte Schonvermögen informiert Sie das Jobcenter. Sie können sich auch telefonisch beim Servicecenter (030) 5555 75 2222 informieren.

Anspruch auf Bürgergeld haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 Jahren bis zum Erreichen der Altersgrenze nach § 7a SGB II, wenn sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland befindet. Als Ausländer können Sie Leistungen erhalten, wenn Ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder diese Erlaubnis möglich wäre, und Sie sich nicht nur zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten (diese Ausnahme gilt dann auch für die Familienangehörigen).

Keine Leistungen erhalten Personen, die Altersrente beziehen oder sich länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung oder in Haft befinden. Auch Auszubildende, Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, Studenten und Empfänger von Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (Ausnahme Mietzuschuss) erhalten in der Regel keine Leistungen.

Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt Bürgergeld – Grundsicherung für Arbeitssuchende, welches Sie sich auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit downloaden können.

Bürgergeldrechner
Sie möchten vorab herausfinden ob Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben könnten oder wollen ungefähr wissen mit welchem Umfang an Unterstützung Sie rechnen können? Hier könnte Ihnen der Bürgergeldrechner von Buerger-geld.org weiterhelfen. Probieren Sie es aus unter: https://www.buerger-geld.org/rechner/

Wohngeldrechner
Sie werden voraussichtlich keinen Anspruch auf Bürgergeld haben und wollen wissen welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es noch gibt? Hier könnte Ihnen der Wohngeldrechner von Wohngeld.org weiterhelfen. Probieren Sie es aus unter: https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/

Tischkalender mit daraufliegendem Kugelschreiber

Anfrage/Termine

Sollten Sie Fragen zu Ihren Leistungsangelegenheiten haben, wenden Sie sich bitte an unser ServiceCenter unter der Rufnummer (030) 5555 75 2222 oder an unsere lokale Hotline des Hauses unter (030) 5555 75 7925.

Viele Anliegen können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Servicecenters direkt klären. Sie können auch auf diesem Wege einen Termin in dem für Sie zuständigen Leistungsteam vereinbaren.

Bei Mittellosigkeit wenden Sie sich bitte ebenfalls zunächst telefonisch an das Servicecenter. Dort wird versucht, einen umgehenden Termin für Sie zu buchen. Sollten alle Termine ausgebucht sein, sprechen Sie bitte am Empfang des Jobcenters vor. Die Vorlage von Kontoauszügen mit den Kontobewegungen ist in diesem Fall zwingend erforderlich. Vergessen Sie bitte nicht, Ihren Personalausweis oder Ihren Pass mit Meldebescheinigung mitzubringen. Bitte planen Sie Wartezeit ein. Im Leistungsteam wird unter Berücksichtigung Ihres Einzelfalls entschieden, ob ein Vorschuss auf die Ansprüche des Folgemonats gewährt werden kann oder ob Sie mit einem Lebensmittelgutschein versorgt werden.