Eingangszone

Eingangszone

Die Eingangszone befindet sich im Erdgeschoss des Groß-Berliner Damm 73 B .
Bei einer Vorsprache ohne Termin ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich zunächst am Empfang melden und hier kurz Ihr Anliegen vortragen. Die Mitarbeiter werden Sie dann entsprechend weiterleiten.

Es wurden neue Rahmenbedingungen gesetzt, indem nunmehr offene, d.h. für Sie einsehbare und direkt zugängliche Bearbeitungsplätze geschaffen wurden. Sollten Sie einen besonderen Schutz an Vertraulichkeit wünschen, steht Ihnen ein separates Dienstzimmer (Diskretionsraum) zur Verfügung. Bitte sprechen Sie die Mitarbeiter direkt an.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Eingangszone obliegen vor allem folgende Kernaufgaben:

  • Erteilung von Auskünften, soweit ohne Akte möglich
  • Arbeitsvermittlungs- und leistungsbezogene Sachbearbeitung
  • Eingabe von Veränderungsmitteilungen
  • Terminierung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen Abteilungen

Die Mitarbeiter sind bemüht, Ihr Anliegen zügig zu bearbeiten. Sollte dies in der Eingangszone nicht möglich sein, erhalten Sie je nach Klärungsbedarf einen Termin im Team für Markt und Integration oder in dem für Sie zuständigen Leistungsteam. Dort bekommen Sie dann die Möglichkeit, Ihre Fragen ausführlich zu klären.

Sie sind das erste Mal im Jobcenter?

… dann finden Sie hier Erläuterungen zum Ablaufverfahren bzw. einen Wegweiser für unser Haus.

Wartezeiten

Unsere Wartezeiten

Hinweis für Menschen mit Behinderung

Das Dienstgebäude ist barrierefrei, d.h. der Zugang z.B. mit einem Rollstuhl ist möglich. Sollten Sie nur eingeschränkt kommunikationsfähig sein, weisen Sie bitte am Empfang darauf hin. Ein Mitarbeiter wird Sie dann unterstützen.

Für gehörlose Menschen besteht die Möglichkeit, zum Termin einen Gebärdensprach- dolmetscher von Amts wegen zur Verfügung zu stellen. Hierfür nutzen Sie bitte den anliegenden Vordruck und senden diesen per Fax oder E-Mail an das Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick.
Bitte beachten Sie, dass Kosten für selbst beauftragte Gebärdensprachdolmetscher vom Jobcenter nicht übernommen werden können.