Trägerversammlung

Dem Jobcenter obliegt als gemeinsame Einrichtung die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Träger der gemeinsamen Einrichtung sind die Agentur für Arbeit und die Kommune. Die Trägerversammlung des Jobcenters bestimmt die strategischen Leitlinien des Jobcenters im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten des Jobcenters. Sie nimmt in Streitfragen zwischen Personalvertretung und Geschäftsführerin oder Geschäftsführer die Aufgaben einer übergeordneten Dienststelle im Sinne des Bundespersonalvertretungsgesetzes wahr, berät zu gemeinsamen Betreuungsschlüsseln im Jobcenter und stellt in Abstimmung mit beiden Trägern einheitliche Grundsätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung für alle Beschäftigten des Jobcenters auf. Darüber hinaus stimmt die Trägerversammlung das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm ab.

Die gesetzlichen Aufgaben der Trägerversammlung sind in § 44 c SGB II geregelt.

Es ist aber zu beachten, dass es sich bei der Trägerversammlung nicht um ein lokales Beschwerdegremium handelt. Hierfür bestehen vorrangig die direkten Beschwerdemöglichkeiten beim Jobcenter im Rahmen des Kundenreaktionsmanagements. Darüber hinaus bestehen die Möglichkeiten einer Eingabe bei übergeordneten Ministerien (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Senatsverwaltungen), einer Petition beim Deutschen Bundestag oder dem Abgeordnetenhaus von Berlin.

Zusammensetzung der Trägerversammlung

In die Trägerversammlung des Jobcenters werden je drei Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit Berlin Süd und des Landes Berlin (Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin) entsandt. Die Vertreterinnen und Vertreter sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.

Vertreter/innen der Bundesagentur / Agentur für Arbeit Berlin Süd

  • Mario Lehwald

    Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Berlin Süd

  • Cornelia Schwarz

    Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Berlin Süd

  • Peter Lutz

    Geschäftsführer Interner Service Agentur für Arbeit Berlin Mitte

Vertreter/innen des Landes Berlin/Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin

  • Gernot Klemm

    Bezirksstadtrat für Arbeit, Soziales und Gesundheit

  • Oliver Igel

    Bezirksbürgermeister

Vertreter/innen des Landes Berlin/Senatsverwaltung Arbeit, Integration und Frauen (AIF)

  • Ines Wassermann

    Leiterin Grundsatzbereich SGB II

Übertragung von Aufgaben an die Bundesagentur für Arbeit

Das Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick ist eine gemeinsame Einrichtung des Landes Berlin und der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 44b SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch). Nach Absatz 4 dieser Norm kann die gemeinsame Einrichtung einzelne Aufgaben und hoheitliche Befugnisse auch durch einen der beiden Träger wahrnehmen lassen.

Mit Beschluss der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Treptow-Köpenick gem. § 44c Abs. 2 Nr. 4 SGB II vom 02.12.2019 wurde der Forderungseinzug inklusive sämtlicher Neben- und Folgetätigkeiten für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 an die Bundesagentur für Arbeit übertragen.

Eine Übersicht mit kurzen Erläuterungen finden Sie im beigefügten Dokument.

  • Übertragung von Aufgaben an die BA

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