Datenschutz

Datenschutzwolke mit Datenschutzbegriffen

Grundlage für den Datenschutz ist das verfassungsmäßig garantierte Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Im Jobcenter ist ein Datenschutzbeauftragter bestellt, der die Aufgabe hat, für die Umsetzung dieses Grundrechts im alltäglichen Verwaltungshandeln Sorge zu tragen und dabei Kunden und Beschäftigte des Jobcenters zu unterstützen.

Informationen zum Datenschutz und Datenerhebung nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO)

Diese Informationen dienen der Transparenz, wie Ihr Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit (im Folgenden „BA“ abgekürzt) mit personenbezogenen Daten ihrer Kundinnen und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) umgehen. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches.

Die vollständige Information zum Herunterladen: