Das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg ist eine gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II. Sie wurde für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Land Berlin, u. a. vertreten durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, am 01.01.2011 errichtet.
Nach § 44c SGB II hat die gemeinsame Einrichtung eine Trägerversammlung, in welcher die Agentur für Arbeit und der kommunale Träger je zur Hälfte vertreten sind.
Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten. Darüber hinaus wird in der Trägerversammlung das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwischen den Trägern abgestimmt.