Damit Ihr persönlich vorgetragenes Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit erledigt werden kann, hier einige Hinweise:
1. Ansprechpartner/in für Ihr Anliegen ist zunächst Ihre persönliche Integrationsfachkraft in allen Fragen die Vermittlung betreffend. Geht es um die Berechnung oder Auszahlung Ihres Arbeitslosengeldes II, so ist Ihr Leistungsteam zuständig. Namen und Zimmernummer erfahren Sie in der Eingangszone. Dort weiß man auch, ob die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter erreichbar ist. Damit erhalten die für Sie tätigen Kollegen die Chance, sich Ihres Anliegens anzunehmen, sich mit Ihren Wünschen auseinander zu setzen und eine Lösung zu finden.
2. Sollte ein Problem aus Ihrer Sicht dann noch nicht gelöst sein, ist die jeweilige Teamleitung Ihr nächster Ansprechpartner. Sie/Er ist die/der zuständige Vorgesetzte im Team und wird sich deshalb Ihrer Sache annehmen und sich um Klärung bemühen.
3. Konnte auch die zuständige Teamleitung Ihr Problem nicht ausräumen, so können Sie sich an die zuständige Bereichsleitung wenden. Hier wird Ihr Anliegen einer weiteren Prüfung unterzogen und sich um Abhilfe bemüht.
4. Wenn Sie diesen Weg nicht gehen wollen, können Sie Ihre Beschwerde auch direkt schriftlich an die Geschäftsführung des Jobcenters senden.