Das Jobcenter unterstützt Kinder bei der sozialen Teilhabe. Mit der Antragstellung auf Bürgergeld gelten die Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als mitbeantragt. Einzige Ausnahme bildet die Lernförderung.
Als Empfänger:innen von Bürgergeld können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Mittagessen in Kita, Kindertagespflege oder Schule
- Persönlicher Schulbedarf (z.B. für Schulranzen, Heft, Wasserfarben)
- Lernförderung
- Teilnahme an Ausflügen in Kita, Kindertagespflege oder Schule
- Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten
- Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (z.B. Mitgliedschaft in Vereinen von Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit)
Alle genannten Leistungen – bis auf die Lernförderung – können für den gesamten Bewilligungszeitraum der Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass Sie nur noch entsprechende Unterlagen/Nachweise bei Ihrem Jobcenter einzureichen brauchen, damit der Antrag bearbeitet werden kann und die Leistungen auch bewilligt werden können.
Einen möglichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Kindertageseinrichtung besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Bitte beachten Sie: Für die Schülerbeförderung bietet die BVG das kostenlose Schülerticket für den Tarifbereich AB für Schüler/innen mit dem Schülerausweise I an. Weitere Informationen finden Sie unter www.BVG.de/schuelerticket.