Bildungs- und Teilhabepaket

Bild zum Thema GÖNNDIR

#GÖNNDIR Zeit für Bewegung

Wussten Sie, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Kindern und Jugendlichen eine körperliche Aktivität von täglich mindestens 60 Minuten in moderater bis hoher Intensität empfiehlt? Klingt viel, ist aber leicht zu erreichen. Spielen in der Wohnung oder auf dem Spielplatz, Toben im Park, allein oder in der Gemeinschaft im Sportverein – All das zählt zu den körperlichen Aktivitäten.

Machen Sie es Ihrem Kind möglich – mit unseren Förderleistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket. Für das Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, wie z.B. die Mitgliedschaft im Tanzverein erhalten Sie von uns einen Zuschuss in Höhe von monatlich 15 Euro.

Und das ganz EASY:

  • Als Bürgergeldempfänger:in ist keine separate Antragstellung notwendig
  • Die Mitgliedsbescheinigung oder andere Nachweise zur Teilnahme an der Aktivität reichen aus
  • Die Nachweise können ganz bequem über www.jobcenter.digital hochgeladen werden
  • Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto angewiesen

Mit der Initiative #Gönndir Zeit für Bewegung macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf die mangelnde Bewegung von Schülern und Jugendlichen aufmerksam. Mehr Informationen erhalten Sie unter: https://www.uebergewicht-vorbeugen.de/.

turnende Mädchen

Den Kindern und Jugendlichen was Gutes tun

Das Jobcenter unterstützt Kinder bei der sozialen Teilhabe. Mit der Antragstellung auf Bürgergeld gelten die Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als mitbeantragt. Einzige Ausnahme bildet die Lernförderung.

Als Empfänger:innen von Bürgergeld können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Mittagessen in Kita, Kindertagespflege oder Schule
  • Persönlicher Schulbedarf (z.B. für Schulranzen, Heft, Wasserfarben)
  • Lernförderung
  • Teilnahme an Ausflügen in Kita, Kindertagespflege oder Schule
  • Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten
  • Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (z.B. Mitgliedschaft in Vereinen von Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit)

Alle genannten Leistungen – bis auf die Lernförderung – können für den gesamten Bewilligungszeitraum der Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass Sie nur noch entsprechende Unterlagen/Nachweise bei Ihrem Jobcenter einzureichen brauchen, damit der Antrag bearbeitet werden kann und die Leistungen auch bewilligt werden können.

Einen möglichen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Kindertageseinrichtung besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Bitte beachten Sie: Für die Schülerbeförderung bietet die BVG das kostenlose Schülerticket für den Tarifbereich AB für Schüler/innen mit dem Schülerausweise I an. Weitere Informationen finden Sie unter www.BVG.de/schuelerticket.

BuT-Beratung

Weitere Informationen

Falls Sie eine Beratung wünschen, besuchen Sie doch die Homepage der BuT-Beratungsstelle. Schreiben Sie eine E-Mail oder rufen Sie direkt dort an. Hier gibt es eine Beratung auch auf Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch.

Tipp: Die Nachweise zu den einzelnen Förderleistungen können ganz bequem über www.jobcenter-digital.de hochgeladen werden.

Mehr zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erfahren Sie auch auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unter „Das Bildungspaket“.