In jeder gemeinsamen Einrichtung gibt es einen behördlichen Datenschutzbeauftragten. Seine Aufgabe ist es, auf die Einhaltung des Sozialdatenschutzes hinzuwirken. Der behördliche Datenschutzbeauftragte steht als Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Datenschutz zur Verfügung. Er ist mit der Arbeit im Jobcenter vertraut und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft sowohl Ihre Identität als auch alle weiteren Umstände, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Datenschutzbeauftragten:
E-Mail an den Datenschutzbeauftragten
Weitere Informationen zum Datenschutz im Jobcenter finden Sie in folgender Broschüre: