Neuanträge

Antragsstellung Online

Bürgergeld können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Bürgergeld ist eine Leistung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten soll.

Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirkt jedoch auf den Ersten des Monats zurück.
Bürgergeld erhalten Sie nur, wenn Sie den Antrag vollständig stellen.
Ein bloßes Herunterladen der im Internet eingestellten Antragsformulare stellt keine Antragstellung dar.

Sie können den Antrag online, persönlich, telefonisch oder schriftlich stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen, einschließlich aller notwendigen Nachweise, müssen Sie in jedem Fall zeitnah und vollständig einreichen. Bitte reichen Sie keine Nachweise im Original ein.

Die Rückwirkung der Antragstellung auf den Ersten des Monats bedeutet, dass Sie, wenn alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen, trotz der Antragstellung z.B. am 15. des Monats, schon ab dem 1. des Monats Bürgergeld erhalten können. Bitte beachten Sie dabei, dass auch Ihr Einkommen / Vermögen ab diesem Zeitpunkt berücksichtigt wird und dass für bestimmte Leistungen (z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt) ein gesonderter Antrag zu stellen ist.

Sämtliche Antragsvordrucke, Merkblätter sowie Ausfüllhinweise zum Thema Bürgergeld erhalten Sie in der Eingangszone des Jobcenters oder finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur.

Sie wollen Bürgergeld persönlich beantragen? Nutzen Sie bitte unsere online.terminierung zu qualifizierten Antragsausgabe.