Die Beratung und Unterstützung im Vermittlungsprozess und im Fallmanagement erfolgt in mehreren Teams.
Zusätzlich dazu gibt es für die folgenden Themen Spezialteams:
- Selbständigkeit
- berufliche Rehabilitation / Schwerbehinderung
- anerkannte Flüchtlinge
Die Fachkräfte der Integrations- und Beratungsteams unterstützen erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei dem Ziel, die Hilfebedürftigkeit zu reduzieren bzw. zu beseitigen.
Mit der Antragstellung auf Leistungen zur Grundsicherung (Bürgergeld) erhält jeder erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen persönlichen Ansprechpartner (Arbeitsvermittler/in / Fallmanager/in), die/der gemeinsam mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten das Ziel einer möglichst nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt verfolgt.
Im Rahmen des Kooperationsplanes erarbeitet Ihr Ansprechpartner mit Ihnen zusammen eine Orientierung (einen einfachen Plan) über das Ziel und die wesentlichen Schritte der gemeinsamen Zusammenarbeit.
Zu den Leistungen der Arbeitsförderung gehören
- Arbeitsvermittlung/-beratung
- Maßnahmen der Eignungsfeststellung
- Mobilitätshilfen zur Aufnahme einer Beschäftigung
- Förderung der beruflichen Weiterbildung
- Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
Neben den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können auch folgende Leistungen vereinbart werden:
- Schuldnerberatung
- Psychosoziale Betreuung
- Suchtberatung
Die Gespräche bei den Vermittlungsfachkräften erfolgen mit Termin. Eine Terminvereinbarung ist über das Servicecenter oder per Mail möglich.