Existenzgründung / Selbständigkeit

Wörter zu Existenzgründung auf einem Haufen

Falls Sie Fragen zum Thema Selbständigkeit und Bezug von Bürgergeld haben erreichen Sie das Sonderteam Selbständige unter folgender Rufnummer: 030 / 5555 34 4446

Sie können selbstverständlich auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

+Aufgaben des Sonderteams Selbständige (Arbeitsvermittlung):+

  • Gründungsberatung und Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Einschätzung zu aktuellem Stand der Selbständigkeit (ggf. unter Einbeziehung externer Dritter)
  • Gemeinsame Festlegung einer Integrationsstrategie und fachkompetente Unterstützung mit dem Ziel der Beendigung des Leistungsbezuges
  • Angebot von Gruppeninformationen zum Thema Anlage EKS (Einkommen aus selbständiger Tätigkeit) und dem Thema Digitalisierung
  • Unterstützung bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung (ggf. ergänzend zur Selbständigkeit)

Förderung einer Existenzgründung

Auch für Bezieher/innen von Bürgergeld kann der Weg in die Selbständigkeit eine Chance der beruflichen Integration bieten. Das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGBII) bietet dafür verschiedene Fördermöglichkeiten. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Kann-Leistungen, deren Gewährung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen im Ermessen erfolgt und der vorherigen Antragstellung bedarf.

Grundlage einer Erstberatung von Gründungswilligen im Jobcenter Berlin Pankow ist die Vorlage eines Existenzgründungskonzeptes.

Einstiegsgeld für eine Existenzgründung

Wenn Sie sich selbstständig machen, fördern wir Sie dabei in bestimmten Fällen mit Einstiegsgeld.

Eine Geschäftsidee braucht manchmal etwas Anlaufzeit, das heißt: Zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit kann es sein, dass Sie nicht genug Einnahmen haben, um finanziell vollständig auf eigenen Beinen stehen zu können. In dieser Phase können wir Sie unterstützen – mit dem Einstiegsgeld. Dieser Zuschuss kann Ihnen am Anfang Ihrer Selbstständigkeit einen zusätzlichen finanziellen Spielraum geben.

Voraussetzungen

Für Einstiegsgeld bei einer Existenzgründung müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie erhalten bislang Bürgergeld.
  • Sie haben sich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht.
  • Sie werden Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben.
  • Die selbstständige Tätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Durch die Existenzgründung bestehen gute Aussichten, dass Sie zukünftig nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sind.

+Wichtig:+ Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld für eine Existenzgründung. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, entscheidet Ihre Ansprechperson beim Jobcenter.

Höhe und Dauer

Wie viel Einstiegsgeld Sie erhalten, hängt unter anderem von Ihren persönlichen Lebensumständen ab und davon, wie lange Sie arbeitslos waren beziehungsweise sind.

Der Betrag muss nicht über den gesamten Förderzeitraum gleich sein. Sie können zum Beispiel in den ersten Monaten mehr Einstiegsgeld erhalten, als am Ende Ihres Bewilligungszeitraums. Das legen wir zu Beginn fest.

Existenzgründerinnen und Existenzgründer können höchstens 24 Monate lang mit Einstiegsgeld gefördert werden. Es wird monatlich ausgezahlt und ist anrechnungsfrei.

Weitere Leistungen zur Eingliederung von Existenzgründern

In vielen Fällen mangelt es Bezieher/innen von Bürgergeld an finanziellen Mitteln für betriebliche Investitionen, da kein Eigenkapital oder keine finanzielle Sicherheit vorhanden sind. In diesen Fällen kann ein dem Grunde nach tragfähiges Gründungsvorhaben durch die Gewährung von Darlehen und/oder Zuschüssen gemäß § 16c SGB II gefördert werden.

Grundsätzlich beschränkt sich die Förderung auf Sachgüter und Dienstleistungen, die für den Start in die Selbständigkeit unbedingt notwendig und angemessen sind. Diese Förderung kann bewilligt werden, wenn nachweislich keine vorrangigen Darlehen von Kreditinstituten gewährt wurden.

Die Fördervoraussetzungen zum Einstiegsgeld gelten entsprechend.

Förderung einer bestehenden Selbständigkeit

Hauptberuflich Selbständige können durch die Gewährung von Darlehen und/oder Zuschüssen gemäß § 16c SGB II gefördert werden, wenn dies für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit notwendig und angemessen ist und nachweislich keine vorrangigen Darlehen mit Kreditinstituten abgeschlossen werden konnten.

Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn zu erwarten ist, dass die Selbständigkeit wirtschaftlich tragfähig wird und die Hilfebedürftigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert werden kann.

Grundsätzlich beschränkt sich diese Förderung auf Sachgüter und Dienstleistungen, die für die Fortführung der Selbständigkeit unbedingt notwendig und angemessen sind.

Darüber hinaus können hauptberuflich Selbständige Beratungsleistungen zur Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten unternehmerischen Handelns in Anspruch nehmen, wenn dies für die weitere Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist.

Die Beratung erfolgt in speziellen Maßnahmen bei Dritten, die durch das Jobcenter Berlin Pankow eingekauft werden.

Weitere Fördervoraussetzungen

  • Anspruch auf Bürgergeld
  • Persönliche, fachliche und unternehmerische Voraussetzungen für die Fortführung einer Selbständigkeit liegen vor
  • Selbständige Tätigkeit mit hauptberuflichem Charakter
  • Einhaltung des EU-Beihilferechts (de-minimis)