Arbeit und Ausbildung

Eine Gruppe von Menschen in unterschiedlichen Berufsbekleidungen

Unsere Beratungsfachkräfte unterstützen Sie gerne in allen Fragen zur Arbeitsvermittlung, Ausbildung und Weiterbildung. Sie erreichen uns auf verschiedenen Wegen unter unseren Kontaktmöglichkeiten.

In vielen verschiedenen Berufen werden aktuell geeignete Fachkräfte gesucht. Besonders wichtig ist hierbei Ihre Eigeninitiative.

Egal wie Ihre beruflichen oder persönlichen Hintergründe sind, haben wir die passenden Ansprechpartner für Sie.

Angebote

NEU - Der Kooperationsplan: Worum geht’s?

Im Zuge des Bürgergeld – Gesetzes wird Ihre bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan ersetzt. Die Grundidee des neuen Kooperationsplans ist denkbar einfach:

Der Kooperationsplan schafft für Sie, die Leistungsberechtigten und unsere Beratungsfachkräfte eine Orientierung (einen einfachen Plan) über das Ziel und die wesentlichen Schritte der gemeinsamen Zusammenarbeit.

Er ist möglichst konkret, kurz und übersichtlich abzufassen und wird gemeinschaftlich auf gegenseitiger Vertrauensbasis erstellt. Der Kooperationsplan ist verbindlich im Sinne einer guten Zusammenarbeit, aber er ist nicht rechtlich verbindlich – in keinem Fall.
Deshalb enthält er keine Rechtsfolgebelehrung und wird nicht unterschrieben. Funktioniert die Zusammenarbeit mit der/dem Leistungsberechtigten auf der Grundlage des Kooperationsplans, erfolgen weder Einladungen, noch Zuweisungen in Maßnahmen, noch Vermittlungsangebote mit Rechtsfolgebelehrung. Für Eigenbemühungen, als Teil des Kooperationsplans, gilt dies natürlich ebenso.

Wenn alles gut läuft, gibt es keinen Grund daran etwas zu ändern. Ihre Mitarbeit bzw. die Mitwirkung ist dabei ständig zu überprüfen. Unterbleibt die Mitwirkung im Einzelfall (z.B. Nicht-Antritt einer Maßnahme ohne wichtigen Grund oder fehlende Eigenbemühungen) ist die/der Leistungsberechtigte zur Mitwirkung mit einer Rechtsfolgebelehrung aufzufordern. Der Kooperationsplan bleibt auch in diesem Fall – weiterhin rechtlich unverbindlich – bestehen. Zudem ist es immer das Ziel, zu einer Zusammenarbeit ohne Rechtsfolgebelehrung zurückzukehren.

Ihr Kooperationsplan soll grundsätzlich in gegenseitigem Einvernehmen mit Ihrer Integrations- oder Beratungsfachkraft auf gemeinsamer Vertrauensbasis erstellt werden. Mitunter könnten hier einmal unterschiedliche Auffassungen bestehen, die sich nicht im gegenseitigen Gespräch klären lassen. Dann besteht in konkreten Fällen die Möglichkeit eine neutrale und unabhängige Person einzubeziehen, die weiterhelfen kann. Dadurch soll gemeinsam ein Lösungsvorschlag vorbereitet werden, der für Beide verständlich und verbindlich ist.

Sie erreichen unsere Schlichtungsstelle per E-Mail oder postalisch unter:

Jobcenter Berlin Pankow
-Schlichtungsstelle zur Einigung beim Kooperationsplan-
Storkower Str. 133
10407 Berlin

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Schlichtungsstelle nur berechtigt ist bei der Erstellung von Kooperationsplänen weiterzuhelfen und nicht bei allen anderen fachlichen Fragen oder Kundenanliegen zur Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Berlin Pankow!

Sollte kein Kooperationsplan zustande kommen, erfolgen grundsätzlich alle Aufforderungen zur Mitwirkung mit Rechtsfolgebelehrung. Die Quintessenz des Kooperationsplans lautet: Qualität in der Integrationsarbeit entsteht im konkreten Zusammenwirken von Jobcenter und Leistungsberechtigten. Der Kooperationsplan soll dies künftig erleichtern, indem er diese Zusammenarbeit rechtlich entlastet und es ermöglichen soll, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Einen zielführenden Integrationsprozess zu verwirklichen.

  • Flyer MEIN KOOPERATIONSPLAN

    PDF-Dokument (1.3 MB)