Die gemeinsame Einrichtung „Jobcenter Berlin Neukölln“ hat eine Trägerversammlung. In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten. In der Regel entsenden die Träger je drei Vertreterinnen oder Vertreter. Die Trägerversammlung tagt in der Regel einmal im Quartal (ordentliche Sitzung) und zusätzlich bei Bedarf (außerordentliche Sitzung).
Die Trägerversammlung entscheidet gemäß § 44c Abs. 2 SGB II über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung.
Darüber hinaus wird in der Trägerversammlung z.B. auch das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwischen den Trägern abgestimmt.
Im Übrigen sind die Aufgaben und Zuständigkeiten der Trägerversammlung in § 44c Abs. 2 bis 6 SGB II geregelt.