Der örtliche Beirat (§ 18d SGB II) ist ein beratendes, unabhängiges und sachkompetentes Gremium.
Er bildet die Schnittstelle zwischen der öffentlichen Verwaltung in den Jobcentern und der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen durch die Arbeitsmarktdienstleister. Er sorgt für eine externe Sicht mit entsprechendem Expertenwissen.
Der Beirat des Jobcenters Berlin Neukölln berät die Geschäftsführung sowie die verantwortlichen Träger und gibt Impulse.