Seit dem 01.01.2011 hat der Gesetzgeber die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie die Stärkung der lokalen Strukturen durch die Einrichtung einer Trägerversammlung und eines Beirats verbindlich geregelt.
Der § 18d SGB II sieht für gemeinsame Einrichtungen die verbindliche Aufstellung eines Beirats vor.
Darüber hinaus regelt § 44c SGB II die Belange der Trägerversammlung .