Wir sind für Sie da, wenn Sie:
- arbeitslos oder arbeitsuchend bzw. von Arbeitslosigkeit bedroht sind und Anspruch auf Bürgergeld haben,
- bereits erwerbstätig sind oder Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch beziehen (Arbeitslosengeld I), aber das Einkommen für Ihren Lebensunterhalt nicht ausreicht,
- einer Bedarfsgemeinschaft angehören, in der mindestens ein Mitglied zusätzlich zum Arbeitslosengeld I noch Bürgergeld bekommt.
Die Zuständigkeit ist nach der letzten Ziffer Ihrer Bedarfsgemeinschaftsnummer geregelt.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bringen Sie bitte immer Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer und Ihre Kundennummer mit.