Auch selbständig erwerbstätige Personen (Gewerbetreibende, Freiberufler, Honorarkräfte) können Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Bürgergeld haben.
Das Einkommen aus der Selbständigkeit wird auf die Bedarfe zum Lebensunterhalt angerechnet.
Empfänger/innen von Bürgergeld, die bereits selbständig sind oder die Gründung einer Selbständigkeit planen, können sich im Jobcenter Berlin Neukölln zu Rechten und Pflichten beraten lassen.
Abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten finden im Vermittlungsteam für Selbständige T621 Donnerstag nachmittags nur terminierte Beratungen statt.
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine
Selbständigkeit
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Anlage zum Einkommen Selbstständiger (EKS)
PDF-Dokument
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Merkblatt zur EKS
PDF-Dokument (100.8 kB)
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Hinweise für Selbständige
PDF-Dokument (252.8 kB)
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Zusatzblatt zur Selbständigkeit
PDF-Dokument (155.1 kB) - Stand: 19.04.2024
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Vordruck Kassenbuch
PDF-Dokument (23.3 kB)
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Mindestanforderung Businessplan
PDF-Dokument (67.9 kB)
Jobcenter Berlin Neukölln
Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Süd und des Bezirksamts Neukölln von Berlin.
Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Persönliche Beratungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbar.
Standort des Bereichs für unter 25jährige
Sonnenallee 282
12057 Berlin