Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Selbständigkeit

Selbständigkeit

Auch selbständig erwerbstätige Personen (Gewerbetreibende, Freiberufler, Honorarkräfte) können Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Bürgergeld haben.
Das Einkommen aus der Selbständigkeit wird auf die Bedarfe zum Lebensunterhalt angerechnet.
Empfänger/innen von Bürgergeld, die bereits selbständig sind oder die Gründung einer Selbständigkeit planen, können sich im Jobcenter Berlin Neukölln zu Rechten und Pflichten beraten lassen.
Abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten finden im Vermittlungsteam für Selbständige T621 Donnerstag nachmittags nur terminierte Beratungen statt.

Blick durch eine Lupe auf eine Liste von Zahlen

Für die Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit ist die sogenannte „Anlage EKS“ zu benutzen.

Hier finden Sie das Formular sowie die Ausfüllhinweise zur vorläufigen Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit:

  • Anlage zum Einkommen Selbstständiger (EKS)

    PDF-Dokument

  • Merkblatt zur EKS

    PDF-Dokument (100.8 kB)

Eine Hilfestellung für Kundinnen und Kunden ist das Merkblatt:

  • Hinweise für Selbständige

    PDF-Dokument (252.8 kB)

Zwei Hände und drei Taschenrechner

Einkommensberechnung

Hier finden Sie weitere Informationen zur Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit:

  • Zusatzblatt zur Selbständigkeit

    PDF-Dokument (155.1 kB) - Stand: 19.04.2024

  • Vordruck Kassenbuch

    PDF-Dokument (23.3 kB)

Gründungsvorhaben

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Hier erfahren Sie, wer unter welchen Umständen vom Jobcenter im Rahmen des Themas „Selbständigkeit“ beraten, unterstützt und gegebenenfalls gefördert werden kann.

  • Mindestanforderung Businessplan

    PDF-Dokument (67.9 kB)