Seit dem 01.01.2023 gibt es das Bürgergeld.
Insbesondere bedeutet dies, dass Sie mehr Geld für Ihren Lebensunterhalt erhalten und Sie bessere Weiterbildungschancen haben.
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine
Leistungsberechtigte
Regelsatz und Regelbedarfsstufe
Alleinstehende / Alleinerziehende
563 Euro – Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften
506 Euro – Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)
451 Euro – Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter
25 Jahre im Haushalt der Eltern
451 Euro – Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
471 Euro – Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren
390 Euro – Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren
357 Euro – Regelbedarfsstufe 6
Soweit Sie bereits vor dem 01.01.2023 Arbeitslosengeld II und über den 01.01.2023 Bürgergeld beziehen, ist es für die weitere Prüfung ihres Leistungsanspruches notwendig, bei Anträgen auf Weiterbewilligung von SGB II-Leistungen die Anlage VM „Selbstauskunft/Feststellung der Vermögensverhältnisse der Bedarfsgemeinschaft“ einzureichen.
Bitte füllen sie die Anlage VM vollständig aus, insbesondere die Tabelle auf Seite 2. Tragen sie in der Tabelle die Namen der Personen sowie den jeweiligen Kontenstand/Guthaben ein. Auf Seite 2 unterschreiben sie die Anlage VM. Beachten Sie bitte, dass ein bloßes Durchstreichen der Anlage VM nicht ausreichend ist.
Sofern Sie die geforderten Anlagen/Unterlagen nicht einreichen bzw. nicht vollständig ausgefüllt ist, kann das Bürgergeld versagt werden, bis Sie die Anlage VM nachreichen.
Bild: Jobcenter Berlin Neukölln
Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Süd und des Bezirksamts Neukölln von Berlin.
Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Persönliche Beratungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbar.
Öffnungszeiten
Mo. 8:00 bis 12:30 Uhr
Di. 8:00 bis 12:30 Uhr
Mi. nach Terminvereinbarung
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr (ab 11:30 Uhr nur für Berufstätige
und Maßnahme-Teilnehmende)
Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr
Öffnungszeiten
Mo. 8:00 bis 16:00 Uhr
Di. 8:00 bis 16:00 Uhr
Mi. 8:00 bis 12:30 Uhr
Do. 8:00 bis 16:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr
Wegbeschreibung in bürgernaher Sprache hier öffnen.
Öffnungszeiten
Mo. – Do. 8:00 bis 16:00 Uhr
Fr. 08:00 bis 14:00 Uhr
Öffnungszeiten
Mo. – Mi. 8:00 bis 15:00 Uhr
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 13:00 Uhr