Damit Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 25 Jahre aus Haushalten mit geringem Einkommen überall in Schule, Kita und Freizeit mitmachen können, gibt es Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch Bildungspaket oder kurz BuT genannt.
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine
Bildung und Teilhabe
Die folgenden Leistungen können bewilligt werden:
-
Soziale und kulturelle Teilhabe
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können bis zu 15,00 Euro monatlich, bzw. bis zu 180,00 Euro jährlich gezahlt werden, wenn damit eine gemeinsame Gruppenaktivität gefördert wird. Beispiele dafür sind:
- Mitgliedsbeiträge von Vereinen und Verbänden wie Fußballverein, Tanzverein, Schwimmverein etc.
- Musikunterricht
- Besonders für Kinder gestaltete Angebote von Führungen, Musiktheater, Theater und Museen
- Der vom Jugendkulturservice ausgegebene „Superferienpass“
- Freizeitfahrten, die von Jugendverbänden oder anderen anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe organisiert und durchgeführt werden
- Gruppenangebote für Babys und Kleinkinder (wie PEKIP-Kurse, Gruppenschwimmen, musikalische Früherziehung etc.)
- Gebühren in Fitnessstudios, in denen nachweislich gruppenbezogene Kurse stattfinden
- …
Es können zusätzlich auch Kosten in Höhe von bis zu 15,00 Euro monatlich, bzw. bis zu 180,00 Euro jährlich für erforderliche Ausrüstung übernommen werden. Zum Beispiel, wenn ein Kind einen Hockeyverein besucht und dafür Hockeyschläger benötigt oder wenn ein Kind in eine Musikschule geht und dort Ausleihgebühren für das Instrument fällig werden.
Sollten Sie eine dieser Leistungen in Anspruch nehmen wollen, dann reichen Sie bitte Nachweise wie Mitgliedsverträge und Kaufbelege bzw. Quittungen ein.
-
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
Zum Kauf von Schulartikeln (Stifte, Papier etc.) werden Pauschalsummen gezahlt.
Weisen Sie bitte einmalig den Eintritt des Kindes in eine Schule nach. Ein erneuter Nachweis ist erst mit Wechsel in eine weiterführende Schule erforderlich und ab Eintritt in die 10. Klasse dann jährlich. Die Auszahlungen erfolgen regelmäßig zu folgenden Terminen und folgenden Summen:
-
Schulbedarf
2024
-
2. Halbjahr (Zahlungstermin normalerweise 01.02.)
65,00 Euro
-
1. Halbjahr (Zahlungstermin normalerweise 01.08.)
130,00 Euro
-
Kostenlose Schülerbeförderung
Alle Berliner Schülerinnen und Schüler (Schülerausweis I) können kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin nutzen. Dafür wird eine fahrCard der BVG benötigt. Als Nachweis zur Berechtigung muss der Berliner Schülerausweis I bei der Beantragung bei der BVG eingereicht werden. Berliner Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen, können bis zur Einschulung anstelle des Berliner Schülerausweises I einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Aufnahmebescheid der Schule) erbringen.
-
Mehrtägige Kita- oder Klassenfahrten
Kosten für eine mehrtägige Schüler- oder Kitafahrt (mit Übernachtung) können durch das Bildungspaket übernommen werden. Für diese Prüfung füllen Sie bitte einen Vordruck aus, lassen den anschließend durch die Schule oder Kita bestätigen und schicken ihn an uns zurück. Den Vordruck finden Sie hier
-
Angemessene Lernförderung
Schülerinnen und Schüler, sowie Teilnehmende an berufsvorbereitenden Vollzeitmaßnahmen können zur Verbesserung ihrer Noten ein Lernförderangebot in Anspruch nehmen. Eine Versetzung muss dabei nicht gefährdet sein. Dafür benötigen Sie einen berlinpass-BuT, den Sie von uns erhalten. Nähere Informationen zum berlinpass-BuT finden Sie weiter unten. Außerdem benötigen Sie noch einen von Ihnen ausgefüllten Zusatzbogen. Diesen finden Sie hier.
Mit dem von Ihnen ausgefüllten Zusatzbogen und dem berlinpass-BuT fragen Sie in der Schule/Einrichtung/Bildungsträger nach einer ergänzende Lernförderung. Von dort werden Sie an die ausführenden Kooperationspartnerinnen und -partner vermittelt.
Kosten, die nach dem 1. Juli 2021 verauslagt wurden, können erstattet werden, wenn zu dieser Zeit Leistungen bezogen wurden. Bitte beachten Sie: Dies betrifft nur Fälle, in denen der Nachweis des Schulbesuchs noch nicht erfolgt ist und kein berlinpass-BuT ausgestellt wurde.
-
Mehraufwendungen für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen und Kitas
Für alle berechtigten Kinder und Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr werden die Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen. Im Allgemeinen gilt:
- Für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 ist die Mittagsverpflegung kostenlos.
- Für den kostenlosen Erhalt der Mittagsverpflegung in einer Kita, legen Sie den berlinpass-BuT dort vor.
- Für Kinder in einer Tagespflegeeinrichtung legen Sie den berlinpass-BuT beim Jugendamt vor.
- Für Kinder in einer Schule/Bildungseinrichtung ab der 7. Klasse schließen Sie einen Vertrag mit dem Caterer der Einrichtung ab und legen dort den berlinpass-BuT vor.
Weitere Informationen zum berlinpass-BuT finden Sie weiter unten auf der Seite; einen Infobrief finden Sie hier.
-
Eintägige Schul- oder Kitaausflüge
Der sogenannte „berlinpass-BuT“ wird in Kita/ Hort/ Schule vorgezeigt. Dort wird alles Weitere getan, damit Kosten für eintägige Ausflüge (ohne Übernachtungen) gezahlt werden. Nähere Informationen zum berlinpass-BuT finden Sie weiter unten.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
-
Beratungsbüro Flyer
Jobcenter Berlin Neukölln
Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Süd und des Bezirksamts Neukölln von Berlin.
Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Persönliche Beratungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbar.
Öffnungszeiten
Mo. 8:00 bis 12:30 Uhr
Di. 8:00 bis 12:30 Uhr
Mi. nach Terminvereinbarung
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr (ab 11:30 Uhr nur für Berufstätige
und Maßnahme-Teilnehmende)
Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Boddinstr.
- U8
-
U Boddinstr.
-
Bus
-
U Boddinstr.
- 166
- N8
- M43
-
Herrfurthstr.
- 166
- M43
-
Morusstr.
- 166
- M43
-
U Boddinstr.
Standort des Bereichs für unter 25jährige
Öffnungszeiten
Mo. 8:00 bis 16:00 Uhr
Di. 8:00 bis 16:00 Uhr
Mi. 8:00 bis 12:30 Uhr
Do. 8:00 bis 16:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr
Wegbeschreibung in bürgernaher Sprache hier öffnen.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Köllnische Heide
- S45
- S46
- S47
- S42
-
S Köllnische Heide
-
Bus
-
Berlin, Dammweg/Sonnenallee
- S46
- 246
- 377
- N77
- M41
-
S Köllnische Heide
- S46
- 246
- M41
-
Neuköllnische Allee
- 246
- 377
-
Steinbockstr.
- 377
- N77
-
Planetenstr.
- 246
-
Berlin, Dammweg/Sonnenallee
Servicecenter
Öffnungszeiten
Mo. – Do. 8:00 bis 16:00 Uhr
Fr. 08:00 bis 14:00 Uhr
- Tel.: 030 555579 2222
- Fax: 030 555579 7777
- E-Mail E-Mail-Adresse des Jobcenters
Kundenhotline
Öffnungszeiten
Mo. – Mi. 8:00 bis 15:00 Uhr
Do. 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr. 8:00 bis 13:00 Uhr
- Tel.: 030 5555 79 79 00