Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Geldleistungen

Das Bild zeigt einen Rechnungs- und einen Geldstapel mit Taschenrechner und Stift

Das Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) orientiert sich an Ihrem Bedarf. Sie setzt sich aus dem Regelbedarf, sowie den anteiligen angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen.

Ausschlaggebend ist, ob Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.

Bei der Berechnung des Bürgergeldes wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.
Dies gilt auch für Personen mit Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.

Einkommen sind alle Einnahmen, die Sie während des Bewilligungszeitraumes erzielen. Sowohl auf Vermögen, als auch auf Einkommen entfallen bestimmte Frei- bzw. Absetzbeträge.

In Einzelfällen werden Mehrbedarfe übernommen. In der Regel werden auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Leistungen für Bildung und Teilhabe erbracht.

Der Berechtigungsnachweis ersetzt ab 1. Januar 2023 den bisherigen „berlinpass“.

Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt.

Die Leistungen können Sie aber nur erhalten, wenn Sie vorher einen Antrag stellen.

Informationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier

Informationen zu kommunalen Leistungen finden Sie hier .

Den Bescheid verstehen

Hier finden Sie einen Muster-Bewilligungsbescheid mit Erklärungen.
Hier können Sie sich ein Video zum Bescheid ansehen.

Rundfunkbeitrag

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden.

Wenn Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden möchten, ist dies nur in Verbindung mit einem schriftlichen Antrag beim Beitragsservice möglich. Dem Antrag fügen Sie bitte die Original-Bescheinigung aus dem Bewilligungsbescheid über Leistungen nach dem SGB II bei.

Hier finden Sie Informationen zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Ihre Akte ist elektronisch: moderner, schneller, sicherer.

Das Jobcenter Berlin Neukölln hat zum 28.05.2018 die elektronische Akte (eAkte) eingeführt – weniger Papier, mehr Service.
Papierunterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden „fotografiert“ (gescannt) und elektronisch gespeichert.

Danach werden sie noch 8 Wochen aufbewahrt und dann vernichtet.

In den meisten Fällen genügt es, wenn Sie uns Kopien einreichen. Es sind nur dann Originale ans Jobcenter Berlin Neukölln zu senden, wenn diese ausdrücklich angefordert wurden.