Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung unterstützen Sie bei der (Wieder-) Herstellung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit. Arbeiten im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten müssen im öffentlichen Interesse liegen, zusätzlich und wettbewerbsneutral sein. Arbeitsgelegenheiten können u.a. in verschiedenen Tätigkeitsfeldern absolviert werden:
- Gesundheit, Pflege und Soziales
- Soziale Dienste
- Integration
- Bildung, Jugend und Sport
- Tourismus, Natur- und Tierschutz
- Wohnung, Kultur, Stadtentwicklung und Verkehr
Während Sie die Arbeitsgelegenheit bei dem Maßnahmeträger absolvieren, erhalten Sie eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen.