Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Selbständigkeit

Auch selbständig erwerbstätige Personen (Gewerbetreibende, Freiberufler, Honorarkräfte) können Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende /Bürgergeld haben.
Das Einkommen aus der Selbständigkeit wird auf die Bedarfe zum Lebensunterhalt angerechnet.
Empfänger/innen von Bürgergeld, die bereits selbständig sind oder die Gründung einer Selbständigkeit planen, können sich im Jobcenter Berlin Neukölln zu Rechten und Pflichten beraten lassen.

Blick durch eine Lupe auf eine Liste von Zahlen

Für die Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit ist die sogenannte „Anlage EKS“ zu benutzen.

Hier finden Sie das Formular sowie die Ausfüllhinweise zur vorläufigen Erklärung zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit:

  • Anlage zum Einkommen Selbstständiger (EKS)

    PDF-Dokument

  • Hinweise für Selbständige zur Anlage EKS

    PDF-Dokument (137.9 kB)

Eine Hilfestellung für Kundinnen und Kunden ist das Merkblatt:

  • Hinweise zur Leistungsgewährung

    PDF-Dokument (141.0 kB)

Gründungsvorhaben

Grundlage eines Gründungsvorhabens ist immer ein aussagekräftiger Businessplan.
Hilfestellung bietet die Information “Mindestanforderung Businessplan”. Auch das “Zusatzblatt zur selbständigen Tätigkeit” sollte vollständig ausgefüllt vorliegen.

  • Mindestanforderung Businessplan

    PDF-Dokument (67.9 kB)

  • Zusatzblatt Selbständigkeit

    DOCX-Dokument (60.9 kB)

Weitere Formulare:

  • Vordruck Kassenbuch

    PDF-Dokument (23.3 kB)