Auch selbständig erwerbstätige Personen (Gewerbetreibende, Freiberufler, Honorarkräfte) können Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende /Bürgergeld haben.
Das Einkommen aus der Selbständigkeit wird auf die Bedarfe zum Lebensunterhalt angerechnet.
Empfänger/innen von Bürgergeld, die bereits selbständig sind oder die Gründung einer Selbständigkeit planen, können sich im Jobcenter Berlin Neukölln zu Rechten und Pflichten beraten lassen.
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine
Selbständigkeit
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Anlage zum Einkommen Selbstständiger (EKS)
PDF-Dokument
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Hinweise für Selbständige (EKS)
PDF-Dokument (252.8 kB)
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Hinweise zur Leistungsgewährung
PDF-Dokument (100.8 kB)
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Mindestanforderung Businessplan
PDF-Dokument (67.9 kB)
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Zusatzblatt Selbständigkeit
DOCX-Dokument (60.6 kB)
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Vordruck Kassenbuch
PDF-Dokument (23.3 kB)
Jobcenter Berlin Neukölln
Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Süd und des Bezirksamts Neukölln von Berlin.
Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Persönliche Beratungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbar.
Standort des Bereichs für unter 25jährige
Sonnenallee 282
12057 Berlin