Ukraine

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine

Seid dabei!

Motiviertes Team zeigt Daumen hoch

Beratung für unter 25-Jährige

Herzlichen willkommen auf der Seite des Bereiches für unter 25-jährige (U25). Die Angebote dieser Seite richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die unter 25 Jahre alt sind. Beratung für unter 25-Jährige

Unterhaltung von zwei Personen

Beratung für über 25-Jährige

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsvermittlung beraten und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme. Beratung für über 25-Jährige

Blick durch eine Lupe auf eine Liste von Zahlen

Selbständigkeit

Auch selbständig erwerbstätige Personen (Gewerbetreibende, Freiberufler, Honorarkräfte) können Anspruch auf Bürgergeld haben. Selbständigkeit

3D-Männchen mit Stift auf einer Checkliste

Arbeitsaufnahme/-verlust

Haben Sie eine neue Arbeit aufgenommen, dann legen Sie uns bitte den Arbeitsvertrag, eine Einkommensbescheinigung bzw. eine Lohnabrechnung (nach Erhalt) vor, sowie einen Nachweis über den Erhalt des Lohnes (Quittung bei Barzahlung bzw. einen Kontoauszug).

Sollten Sie eine Tätigkeit beendet haben, so benötigen wir eine Kopie der Kündigung und Sie müssten bitte auch in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit vorsprechen, um Ihren Anspruch auf ALG I prüfen zu lassen.

Partnerschaft

Kooperationsplan & Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens

Seit dem 01.07.2023 schließen Sie keine Eingliederungsvereinbarungen mehr mit ihrer Integrationsfachkraft ab, sondern Sie erstellen gemeinsam einen Kooperationsplan. Dieser ist auf das Wesentliche reduziert und verständlich formuliert. Er ist rechtlich unverbindlich und stellt die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt.

Weitere Informationen zum Kooperationsplan haben wir für Sie in einer Informationsbroschüre zusammengefasst.

Sollte es bei der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplans zu einer nicht lösbaren Meinungsverschiedenheit kommen, haben beide Parteien die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit Ihrer Integrationskraft bereits versucht haben, sich auf einen Kooperationsplan zu einigen.

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist die Entwicklung eines gemeinsamen Lösungsvorschlags, wobei Sie und Ihre Integrationsfachkraft durch eine neutrale Schlichtungsperson unterstützt werden.
Diese kann eigene Lösungsvorschläge einbringen, legt aber kein Ergebnis fest. Das Verfahren beginnt mit Erhalt der Einladung zum Schlichtungstermin. Wird kein Lösungsvorschlag gefunden, endet das Verfahren nach Ablauf von 4 Wochen.
Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos und Ihre Teilnahme erfolgt freiwillig. Auf Ihren Wunsch kann das Schlichtungsgespräch im Beisein/unter Beteiligung eines selbst gewählten Beistandes erfolgen. Sofern Ihnen Fahrtkosten entstehen, können diese auf Antrag übernommen werden.

Streben Sie nach einem erfolglosen Gespräch zu einem Kooperationsplan ein Schlichtungsverfahren an, so teilen Sie dies bitte direkt im Beratungsgespräch mit oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Das Schlichtungsverfahren wird für alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters Berlin Neukölln durch neutrale Schlichtungspersonen des Jobcenters Berlin Tempelhof- Schöneberg in den Räumen des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg durchgeführt. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Einladung zum Schlichtungsverfahren.

Foto einer Abschlussfeier, alle werfen Hüte in die Luft

Berufsausbildung und Anerkennung von Abschluss und Zeugnis

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Sie möchten als internationale Fachkraft in Ihrem Beruf in Berlin arbeiten und haben Fragen zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses?

Präzise Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Berliner Hotline: (030) 31 51 09 00 montags bis donnerstags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Türkisch. Weitere Informationen