Seit dem 01.07.2023 schließen Sie keine Eingliederungsvereinbarungen mehr mit ihrer Integrationsfachkraft ab, sondern Sie erstellen gemeinsam einen Kooperationsplan. Dieser ist auf das Wesentliche reduziert und verständlich formuliert. Er ist rechtlich unverbindlich und stellt die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt.
Weitere Informationen zum Kooperationsplan haben wir für Sie in einer Informationsbroschüre zusammengefasst.
Sollte es bei der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplans zu einer nicht lösbaren Meinungsverschiedenheit kommen, haben beide Parteien die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit Ihrer Integrationskraft bereits versucht haben, sich auf einen Kooperationsplan zu einigen.
Ziel des Schlichtungsverfahrens ist die Entwicklung eines gemeinsamen Lösungsvorschlags, wobei Sie und Ihre Integrationsfachkraft durch eine neutrale Schlichtungsperson unterstützt werden.
Diese kann eigene Lösungsvorschläge einbringen, legt aber kein Ergebnis fest. Das Verfahren beginnt mit Erhalt der Einladung zum Schlichtungstermin. Wird kein Lösungsvorschlag gefunden, endet das Verfahren nach Ablauf von 4 Wochen.
Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos und Ihre Teilnahme erfolgt freiwillig. Auf Ihren Wunsch kann das Schlichtungsgespräch im Beisein/unter Beteiligung eines selbst gewählten Beistandes erfolgen. Sofern Ihnen Fahrtkosten entstehen, können diese auf Antrag übernommen werden.
Streben Sie nach einem erfolglosen Gespräch zu einem Kooperationsplan ein Schlichtungsverfahren an, so teilen Sie dies bitte direkt im Beratungsgespräch mit oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Das Schlichtungsverfahren wird für alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters Berlin Neukölln durch neutrale Schlichtungspersonen des Jobcenters Berlin Tempelhof- Schöneberg in den Räumen des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg durchgeführt. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte Ihrer Einladung zum Schlichtungsverfahren.