Eltern nehmen Zuschüsse für Kinder oft nicht wahr

Nr. 20/ 2019 – 05. Dezember 2019

Zwei Mädchen und zwei Jungen stehen vor einer bemalten Wand in einer Schule

Mit dem Kinderzuschlag sorgt die Familienkasse dafür, dass einkommensschwache Familien finanziell unterstützt werden, um eine Abhängigkeit von Hartz IV zu verhindern. Mit dem Starke-Familien-Gesetz hat die Bundesregierung seit Juli 2019 neue Rahmenbedingungen geschaffen um Familien besser unterstützen zu können. Doch noch längst nicht alle Familien oder Alleinerziehende mit geringem Einkommen machen ihren Anspruch geltend.

Ähnlich wie beim Wohngeld steht der Kinderzuschlag Familien und Alleinerziehenden mit einem geringeren Einkommen zu, das aber gerade noch hoch genug ist, dass sie kein Hartz IV erhalten. Wer brutto mehr als 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) verdient, keine Regelleistung vom Jobcenter bezieht und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann monatlich bis zu 185 Euro Kinderzuschlag für jedes Kind erhalten. Zusammen mit dem „normalen“ Kindergeld bekommt dann eine Familie mit zwei Kindern bis zu 778 Euro monatlich zusätzlich vom Staat.

Vor allem für Alleinerziehende haben sich die gesetzlichen Regelungen verbessert. Denn wurden vorher auch Unterhaltszahlungen für das Kind zu 100 Prozent auf das Einkommen angerechnet, zählen sie ab Juli 2019 nur noch zu 45 Prozent. Damit haben mehr Alleinerziehende Anspruch auf den Kinderzuschlag. Hilfe bei der Berechnung leistet die Familienkasse gerne persönlich, über einen Videochat und den KiZ-Lotsen, der die Grundvoraussetzungen zum Kinderzuschlag klärt.

„Konkret heißt das, dass wir mit der Auszahlung des Kinderzuschlages an Familien nicht nur den Bedarf von Kindern sichern können. Wir tragen ebenso dazu beitragen, dass sich auch bei kleinem Einkommen eine Erwerbstätigkeit lohnt“, bekräftigt Manfred Pollnow, Leiter der Familienkassen für Brandenburg und Berlin.

Berliner Eltern mit geringem Einkommen müssen seit dem letzten Jahr keine Gebühren mehr für die Betreuung ihrer Kinder in einer Kita zahlen. Eltern, die mit ihren Sprösslingen im Land Brandenburg leben, profitieren von der Beitragsfreiheit im letzten Kita-Jahr.
Für beide Länder gilt: Die Befreiung gilt für diejenigen, die den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Bislang mussten Eltern vorher einen Einkommensnachweis erbringen und konnten dann auf eine anteilige Kostenübernahme hoffen. Künftig entfallen diese Nachweise und die Kosten werden komplett übernommen. Eine Befreiung von den Kita-Gebühren kann beim Jugendamt mit Vorlage einer Kopie des Kinderzuschlag-Bescheides beantragt werden.

Weitere Informationen sowie Antragsformulare und Merkblätter zu den Themen Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse vor Ort oder im Internet unter www.familienkasse.de