Die gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung. In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten. In der Regel entsenden die Träger je drei Vertreterinnen oder Vertreter. Jede Vertreterin und jeder Vertreter hat eine Stimme. Die Vertreterinnen und Vertreter wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden für eine Amtszeit von bis zu fünf Jahren. Kann in der Trägerversammlung keine Einigung über die Person der oder des Vorsitzenden erzielt werden, wird die oder der Vorsitzende von den Vertreterinnen und Vertretern der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers abwechselnd jeweils für zwei Jahre bestimmt; die erstmalige Bestimmung erfolgt durch die Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit. Die Trägerversammlung entscheidet durch Beschluss mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden; dies gilt nicht für Entscheidungen nach § 44c Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 4 und 8 SGB II. Die Beschlüsse sind von der oder dem Vorsitzenden schriftlich niederzulegen. Die Trägerversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. Aktuell sind folgende Personen in der Trägerversammlung vertreten:
Organisation
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Organigramm Jobcenter Marzahn-Hellersdorf
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Organigramm des Jobcenters Marzahn Hellersdorf Stand 01.03.2024
Übertragung hoheitlicher Aufgaben
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Übertragung hoheitlicher Aufgaben
Kontakt
Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf
gemeinsame Einrichtung (gE) von
Bezirksamt und Arbeitsagentur
Telefonservice:
erreichbar Mo-Fr 8-18 Uhr
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- Tel.: (030) 5555482222
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