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Gemäß Art. 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit §§ 82, 82a SGB X
Zum 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Europaweit soll dadurch der Datenschutz auf einheitlichen Stand gebracht werden.
Die DSGVO regelt im Detail den automatisierten Umgang mit personenbezogenen Daten in Unternehmen, Behörden, Institutionen und beispielsweise Vereinen. Für die Bürgerinnen und Bürger soll noch mehr Transparenz geschaffen werden, welche personenbezogenen Daten – das sind Name, Geburtsdatum oder E-Mail-Adresse, aber auch Angaben wie IP-Adresse, Steuernummer, Autokennzeichen oder Kontoverbindung – in welcher Form über sie gespeichert sind und wie diese verwendet werden.
Der Schutz personenbezogener Daten der Kundinnen und Kunden, ob Privatpersonen oder Unternehmen, hatte im Jobcenter schon bisher einen hohen Stellenwert. Ihre Verarbeitung erfolgt durchgängig im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, außer mit den Regelungen der DSGVO mit denen des Sozialgesetzbuchs (SGB). Die Details haben wir für Sie in unserer Informationsbroschüre zum Download zusammengefasst.