Bildung und Teilhabe

Geld für Freizeitgestaltung

Fahrradfahren: gemeinsam mehr Spaß, Geld für Bildung & Teilhabe macht es leichter.

Den Kindern und Jugendlichen was Gutes tun

Schon gewusst? Der Weltkindertag wird in über 145 Ländern gefeiert. Gemeinsam werden an diesem Tag die Kinderrechte in den Fokus gerückt, welche lange vernachlässigt wurden.

Das Jobcenter unterstützt ebenfalls Kinder bei der sozialen Teilhabe und das nicht nur am Weltkindertag. Mit der Antragstellung auf Bürgergeld gelten die Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als mitbeantragt.

Als Empfänger:innen von Bürgergeld können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • Mittagessen in Kita, Kindertagespflege oder Schule
  • Persönlicher Schulbedarf (z.B. für Schulranzen, Heft, Wasserfarben)
  • Lernförderung
  • Teilnahme an Ausflügen in Kita, Kindertagespflege oder Schule
  • Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten
  • Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (z.B. Mitgliedschaft in Vereinen von Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit)

Alle genannten Leistungen können für den gesamten Bewilligungszeitraum der Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass Sie nur noch entsprechende Unterlagen/Nachweise bei Ihrem Jobcenter einzureichen brauchen, damit der Antrag bearbeitet werden kann und die Leistungen auch bewilligt werden können.

Falls Sie dazu eine Beratung wünschen, besuchen Sie doch die Homepage https://www.but-beratung.de/. Hier gibt es eine Beratung auch auf Englisch, Türkisch und Arabisch.

Tipp: Die Nachweise zu den einzelnen Förderleistungen können ganz bequem über jobcenter.digital hochgeladen werden.
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Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Bildung und aufs Mitmachen. Neben ihrem monatlichen Regelbedarf werden auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden beispielsweise pauschal für das 1. Schulhalbjahr 130,00 Euro und für das 2. Schulhalbjahr 65,00 Euro gezahlt (im Jahr 2024 geltende Beiträge). Für Vereinsgebühren, Teilnahmebeiträge im Bereich Kultur, Sport, Freizeit bekommen die Familien 15,00 Euro pro Kind.

Welche Leistungen gibt es?

  • Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen diese Einrichtungen regelmäßig warme Mahlzeiten anbieten (Ausnahme: Schulkinder der 1. bis 6. Klasse, da das Schulessen kostenlos vom Land Berlin erbracht wird.)
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Erreichung der wesentlichen Lernziele gefährdet ist und durch die Lernförderung die wesentlichen Lernziele voraussichtlich erreicht werden können
  • Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Höhe von bis zu je Kind 15,00 Euro, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Musikgruppe zuzüglich evtl. Fahrkosten oder Ausrüstungsgegenstände bis maximal 15,00 Euro pro Monat und Kind
  • Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden
  • Teilnahme an mehrtägigen Ausflügen in Schulen und Kitas
  • Leistungen für den persönlichen Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder den Schulranzen
  • Schüler*Innenbeförderung, wenn keine Berechtigung zur Nutzung des kostenlosen Schülertickets vorliegt.
    Alle Berliner Schülerinnen und Schüler mit dem Schülerausweis I (allgemeinbildende Schulen sowie berufliche Schulen mit Vollzeitunterricht im Tarifbereich AB), Kinder ab 6 Jahren, die noch keine Schule besuchen, und Kinder und Jugendliche ohne Schulplatzzuweisung, die jedoch schulpflichtig sind, das kostenlose Schülerticket für den Tarifbereich AB als Tarifangebot der BVG nutzen. Die dafür notwendige fahrCard der BVG kann online unter www.BVG.de/schuelerticket bestellt werden.
berlinpass

Wozu dient der berlinpass-BuT?

Mit dem berlinpass-BuT mit Passbild oder dem berlinpass-BuT ohne Passbild in Kombination mit einem Ausweisdokument (z.B. Schülerausweis) erhalten Sie oder Ihr Kind ermäßigten oder sogar kostenlosen Eintritt, z.B. ins Schwimmbad, ins Museum und bei anderen Veranstaltungen.

Wichtig: Mit dem Antrag auf Bürgergeld gelten alle Leistungen – außer die Lernförderung – aus dem BuT automatisch als mit beantragt. Mittels formlosen Antrag und einem Nachweis für den Kita- oder Schulbesuch z.B. Betreuungsvertrag/Schulbescheinigung wird der berlinpass-BuT vom Jobcenter für berechtigte Kinder zugesandt.

Weitere Informationen (z.B. Merkblätter, Vordrucke, berlinpass) erhalten Sie auf den Internetseiten des Landes Berlin bzw. des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales