Schon gewusst? Der Weltkindertag wird in über 145 Ländern gefeiert. Gemeinsam werden an diesem Tag die Kinderrechte in den Fokus gerückt, welche lange vernachlässigt wurden.
Das Jobcenter unterstützt ebenfalls Kinder bei der sozialen Teilhabe und das nicht nur am Weltkindertag. Mit der Antragstellung auf Bürgergeld gelten die Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als mitbeantragt.
Als Empfänger:innen von Bürgergeld können Sie folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- Mittagessen in Kita, Kindertagespflege oder Schule
- Persönlicher Schulbedarf (z.B. für Schulranzen, Heft, Wasserfarben)
- Lernförderung
- Teilnahme an Ausflügen in Kita, Kindertagespflege oder Schule
- Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten
- Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (z.B. Mitgliedschaft in Vereinen von Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit)
Alle genannten Leistungen können für den gesamten Bewilligungszeitraum der Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass Sie nur noch entsprechende Unterlagen/Nachweise bei Ihrem Jobcenter einzureichen brauchen, damit der Antrag bearbeitet werden kann und die Leistungen auch bewilligt werden können.
Falls Sie dazu eine Beratung wünschen, besuchen Sie doch die Homepage https://www.but-beratung.de/. Hier gibt es eine Beratung auch auf Englisch, Türkisch und Arabisch.
Tipp: Die Nachweise zu den einzelnen Förderleistungen können ganz bequem über jobcenter.digital hochgeladen werden.
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