Antrag auf Bürgergeld

Antrag auf Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II

Ein Antrag auf Bürgergeld kann digital, schriftlich oder telefonisch gestellt werden. Bei einer digitalen Antragsstellung können Sie gleich alles online erledigen. Bei einer schriftlichen oder telefonischen Antragsstellung erhalten Sie die Antragsunterlagen postalisch zugesandt.
Ihre ausgefüllten Anträge können Sie postalisch übersenden, in den Hausbriefkasten einwerfen oder digital übermitteln über jobcenter.digital .

Hinweise:
  • Anträge in Papierform müssen zunächst digitalisiert werden, die Bearbeitungszeit erhöht sich hierdurch um bis 5 Werktage.
  • Im Rahmen der Erstantragstellung ist eine persönliche Vorsprache zur Identifizierung notwendig. Die entsprechenden Informationen werden im Rahmen der Antragstellung übersandt.
  • Anträge auf Bürgergeld können erst bearbeitet werden, wenn diese vollständig eingegangen sind. Fehlen benötigte Unterlagen, kann die Bearbeitung nicht erfolgen.