Die Clearingstelle – Der Sozialdienst in Ihrem Jobcenter

Mitarbeiterinnen in der Clearingstelle

Zwei Sozialarbeiterinnen aus dem Sozialamt Marzahn-Hellersdorf stehen Ihnen im Jobcenter beratend zur Seite.

  • Befinden Sie sich gerade in einer schwierigen Lebenslage?
  • Haben Sie Schulden und den Überblick verloren?
  • Leiden Sie an Alkohol-, Drogen- oder Spielsucht?
  • Benötigen Sie Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben oder bei Amtsangelegenheiten?

Sie sind nicht allein – Kommen Sie zu uns und wir versuchen gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.

Die Clearingstelle bietet Menschen über 25 Jahren die Möglichkeit, sich freiwillig und vertraulich zu verschiedenen Fachdiensten und Einrichtungen beraten zu lassen, die bei der Bewältigung individueller Problemlagen behilflich sein können.

Wenn Sie Bürgergeld nach dem SGB II beziehen und das Angebot in Anspruch nehmen möchten, dann sprechen Sie Ihre Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler an und es wird für Sie ein Termin bei uns in der Clearingstelle/ Sozialdienst im Jobcenter vereinbart.

Sie können unsere Beratung in Anspruch nehmen, wenn Sie z.B.:

  • Unterstützung zur Bewältigung alltäglicher Aufgaben benötigen,
  • Beratung in Bezug auf die Betreuung Ihrer minderjährigen oder behinderten Kinder benötigen,
  • körperlich und/oder geistig behindert sind und Unterstützung benötigen,
  • einen Angehörigen betreuen oder pflegen und mit der Situation überfordert sind,
  • seelische Unterstützung benötigen oder bereits an einer psychischen Erkrankung leiden,
  • Selbsthilfegruppen benötigen, um sich mit anderen, ähnlich betroffenen Menschen austauschen zu können,
  • sich alleine fühlen und gerne wieder mit anderen Menschen in Kontakt treten und Teil einer Gemeinschaft werden möchten,
  • Schulden haben,
  • an Suchterkrankungen leiden.

Wir werden uns gemeinsam mit Ihnen einen Überblick über Ihre Situation verschaffen, verschiedene Lösungen herausarbeiten und, wenn Sie es wünschen, gemeinsam mit Ihnen einen Termin bei einer geeigneten Fachstelle vereinbaren.

Hinweis:
Die Clearingstelle/ der Sozialdienst im Jobcenter ist eine reine Beratungs- und Vermittlungsstelle und soll einen ersten Überblick über mögliche Anlaufstellen bieten.

Es werden keine Bürgergeld-Anträge nach dem SGB II ausgefüllt und keine Beratungen zu Bescheiden zum Bürgergeld nach dem SGB II durchgeführt.

Einen Termin können Sie über Ihre/n Arbeitsvermittler/in vereinbaren.