Kooperationsplan

Ich habe Fragen zu meinem Kooperationsplan.
Sie möchten wissen, was ein Kooperationsplan ist und weshalb dieser mit Ihnen erstellt wird? Wir helfen Ihnen gern weiter.
Im Rahmen des Bürgergeldgesetzes ersetzt der Kooperationsplan als ein Kernelement der SGB II-Reform seit dem 01.07.2023 die bisherige Eingliederungsvereinbarung.
Der Kooperationsplan schafft für Sie und Ihre Integrationsfachkraft eine gemeinsame Orientierung über das Ziel und die wesentlichen Schritte der Zusammenarbeit. Er beinhaltet die gemeinsamen Absprachen und soll als Arbeitsmittel für Sie und Ihre Integrationsfachkraft die Zusammenarbeit auf Augenhöhe gewährleisten. Die Inhalte des Kooperationsplanes werden individuell mit Ihnen gestaltet.
Der Kooperationsplan ist verbindlich im Sinne einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit, aber er ist nicht rechtlich verbindlich. Deshalb enthält er keine Rechtsfolgenbelehrung und wird nicht unterschrieben.
Haben Sie konkrete Fragen zum Kooperationsplan? Dann melden Sie sich gern direkt in der Arbeitsvermittlung.

Weitere Informationen können Sie dem Flyer Mein Kooperationsplan entnehmen: