Sie müssen umziehen? Bitte stellen Sie vor Abschluss eines Mietvertrages einen Antrag auf Zusicherung zum Wohnungswechsel.
Im Rahmen der Bearbeitung ihres Antrages wird über die „Erforderlichkeit“ (Grund für den Umzug) und die Angemessenheit (Kosten) der neuen Unterkunft entschieden. Entsprechende Informationen zu den angemessenen Kosten für einen Wohnraum finden Sie hier .
Bitte geben Sie Gründe für Ihren Umzug an und fügen Sie entsprechende Nachweise bei.
Für die Prüfung der Angemessenheit, werden Angaben zu den einziehenden Personen und ein Wohnungsangebot / Exposé (Internetverlinkungen genügen nicht) mit folgenden Angaben / Nachweisen benötigt:
- Vollständige Anschrift der Wohnung sowie die Lage (z. B. Etage, Wohnungsnummer, Objektnummer)
- Wohnungsgröße und Gesamtgebäudefläche
- Ggf. Nachweis über Sozialen Wohnungsbau
- Heizenergieträger (Erdöl, Erdgas, Fernwärme) und Art der Warmwasserbereitung (zentral / dezentral)
- Aufgeschlüsselte Miete in Nettokaltmiete, (kalte) Betriebskosten und Heizkosten
- Ggf. Sonstige mietvertraglich geschuldete Leistungen
- Bei Untermietverhältnissen anteilige Kosten mit getrennten Angaben in Nettokaltmiete, (kalte) Betriebskosten und Heizkosten
- Energieausweis
- Höhe der Mietkaution / Genossenschaftsanteile
Zu beachten ist, dass bei baulichen Mängeln in der Regel der Vermieter für Abhilfe zuständig ist, z.B. Schimmel in der Wohnung.
Angefügt erhalten Sie für Ihre Information den Flyer zum Thema Wohnungswechsel sowie den Antrag auf Wohnungswechsel und Erteilung einer Zusicherung für die Übernahme der Aufwendungen der Kosten der neuen Unterkunft sowie den Antrag auf eigenen Wohnraum für unter 25-jährige und die Datenschutzerklärung mit Schweigepflichtentbindung zum Downloaden.
Kontaktmöglichkeiten Team Wohnungsangebote:
postalisch, über den Hausbriefkasten, jobcenter.digital, per Telefon: Mo., Di., Do., Fr. von 8:00 – 12:30 Uhr unter 030 / 5555 48 5171