Sofern Sie eine andere Person damit beauftragen wollen, etwas im Jobcenter zu klären bzw. Informationen einzuholen, ist eine Vollmacht erforderlich. Grundsätzlich ist eine Vollmacht an keine spezielle Form gebunden.
Nach § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) hat jeder Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt weitergegeben werden.
Sofern die Weitergabe von Sozialdaten an Dritte von einer leistungsberechtigten Person gewünscht wird, müssen wir sicherstellen, dass dies unsererseits gerechtfertigt und nur im erforderlichen Umfang erfolgt. Eine Vollmacht muss daher folgende Aspekte enthalten:
- Vollmachtgeber/ Vollmachtgeberin (Name, Geburtsdatum und Anschrift)
- Bevollmächtigte Person (Name, Geburtsdatum und Anschrift)
- Zweck und Umfang der Vollmacht
- Angaben zur Gültigkeit
- Ort, Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers/ der Vollmachtgeberin.
Wird die Vollmacht nicht durch Sie selbst eingereicht, ist außerdem sicherzustellen, dass diese auch tatsächlich von Ihnen stammt. Hierfür ist die Vorlage eines Ausweisdokuments von Ihnen unerlässlich.