Sie können Leistungen vom Bürger-Geld beantragen:
⦁ Wenn Sie arbeitslos sind.
⦁ Oder wenn Ihr Geld nicht zum Leben reicht.
Und Sie Unterstützung brauchen.
Bürger-Geld heißt auch Leistungen nach dem Sozial-Gesetz-Buch 2.
Sozial-Gesetz-Buch kürzen wir ab mit SGB.