BfDI
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erläutert Ihnen Ihre Rechte als Antragsstellerin und Antragststeller auf Leistungen gemäß des SGB II. BfDI
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Ihre erste Ansprechpartnerin ist die behördliche Beauftragte für den Datenschutz vor Ort im Jobcenter. Diese ist mit der Arbeit im Jobcenter vertraut und kann sofort Auskunft geben.
Die behördliche Datenschutzbeauftragte ist weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft sowohl Ihre Identität als auch alle weiteren Umstände, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.
Jobcenter-Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.Datenschutz@jobcenter-ge.de
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erläutert Ihnen Ihre Rechte als Antragsstellerin und Antragststeller auf Leistungen gemäß des SGB II. BfDI
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Montag | 08:00 – 12:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:30 Uhr |
Mittwoch | mit Terminvereinbarung |
Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr (ab 13:00 Uhr für Berufstätige und Maßnahmeteilnehmer*innen) |
Freitag | 08:00 – 12:30 Uhr |
Montag bis Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 14:00 Uhr |