Welche berufliche Erfahrungen und Fähigkeiten haben Sie? Wo bewerben Sie sich und wie können wir Sie bei der Bewerbung unterstützen? Gibt es fachliche Defizite, die durch eine Bildungsmaßnahme beseitigt werden können? Welche weiteren Maßnahmen sind sinnvoll?
Grundsatz von Fördern und Fordern
Wir wollen gemeinsam mit Ihnen alles tun, um Ihre Hilfebedürftigkeit durch Integration in das Erwerbsleben zu beenden bzw. zu verringern.
Die Arbeitsmarktreform beruht auf der Grundkonzeption „Fördern und Fordern“.
Fördern
Wir unterstützen Sie bei Ihrer aktiven Suche nach einem Arbeitsplatz mit Hilfe von verschiedensten Instrumenten.
Informationen finden Sie hierzu in der linken Navigation unter Förderung der Arbeitsaufnahme
Fordern
Um gemeinsam zum Erfolg zu kommen, ist Ihre aktive Mitwirkung und Eigeninitiative bei der Suche nach einem Ausbildungs-, einem Arbeits- oder Praktikumsplatz erforderlich.
Dazu gehört, dass Sie sich selbst um eine zumutbare Arbeitsstelle bemühen, auch wenn diese nicht Ihrem erlernten Beruf oder der zuletzt ausgeübten Tätigkeit entspricht. Grundsätzlich ist allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jede Erwerbstätigkeit zumutbar. Die Entfernung zur neuen Arbeitsstelle oder ungünstige Arbeitsbedingungen sind keine Hinderungsgründe im Sinne des § 10 SGB II. Auch steht die Entlohnung unterhalb des Tariflohns oder des ortsüblichen Entgelts der Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme nicht entgegen. Zumutbar sind auch Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Jobs von Zeitarbeitsfirmen sowie geringfügige Beschäftigungen.
Nur in wenigen Fällen, wie zum Beispiel körperliche Nichteignung oder Betreuung von Kinder und Angehörigen, können Ausnahmen gemacht werden.
Sie sind verpflichtet, an allen Maßnahmen mitzuwirken, die Ihre Eingliederung in Arbeit unterstützen. Bei Pflichtverletzungen, wie der Ablehnung einer zumutbaren Arbeit oder Maßnahme, auch bei unbegründetem Nichtantritt oder Abbruch, sowie der Nichterfüllung von gemeinsam mit dem Jobcenter vereinbarter Pflichten ohne wichtigen Grund haben Sie, wie im SGB II gefordert, mit Leistungsminderungen zu rechnen.
Überblick über die Mitwirkungspflichten.