Schlichtungsverfahren

Mit der Einführung des Bürgergeldes werden seit dem 01.07.2023 keine Eingliederungsvereinbarungen mehr abgeschlossen, sondern Sie erstellen gemeinsam mit Ihrer Integrationsfachkraft einen Kooperationsplan.

Sollte es bei der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplanes zu einer nicht lösbaren Meinungsverschiedenheit kommen, haben Sie die Möglichkeit ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit Ihrer Integrationskraft bereits versucht haben, sich auf einen Kooperationsplan zu einigen.

Das Verfahren kann sowohl von Ihnen oder Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner als auch gemeinsam eingeleitet werden.

Streben Sie nach einem erfolglosen Gespräch zu einem Kooperationsplan ein Schlichtungsverfahren an, so können Sie dies direkt im Beratungsgespräch mitteilen oder die Schlichtungsperson postalisch kontaktieren:

Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
BGF-Schlichtungsperson
Goslarer Ufer 37
10589 Berlin

Das Schlichtungsverfahren wird durch eine neutrale Schlichtungspersonen des Jobcenters Berlin Charlottenburg-Wilmerdorf durchgeführt.

Ziel des Schlichtungsverfahrens ist die Entwicklung eines gemeinsamen Lösungsvorschlages, wobei Sie und Ihre Integrationsfachkraft durch die neutrale Schlichtungsperson unterstützt werden. Die Schlichtungsperson kann eigene Lösungsvorschläge einbringen, legt aber kein Ergebnis fest. Bei einer Einigung erhalten Sie den gemeinsam abgestimmten Lösungsvorschlag schriftlich.

Das Schlichtungsverfahren beginnt mit der Einladung zum Termin des Gespräches durch die Schlichtungsperson. Wird kein Lösungsvorschlag gefunden, endet das Verfahren nach Ablauf von 4 Wochen seit Beginn des Schlichtungsverfahrens.

Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Ihre Teilnahme am Schlichtungsverfahren erfolgt freiwillig.