Neu im Jobcenter

Sie möchten einen Erstantrag auf Bürgergeld (Grundsicherung) stellen?

Der Gesetzgeber hat für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung beschlossen.

Unter Sozialschutz-Paket finden Sie alle wichtigen Informationen zur Grundsicherung und können die erforderlichen Anträge abrufen.

Sozialschutz-Paket

Das Gesetz für leichteren Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus (Sozialschutz-Paket) soll helfen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern. Weitere Informationen

Den ausgefüllten Antrag können Sie ohne Vorsprache in den Hausbriefkasten des Jobcenters einwerfen.

Wir möchten Sie bitten, den Neuantrag so vollständig wie möglich auszufüllen und mit den erforderlichen Nachweisen einzureichen. Bitte beachten Sie, dass wir zur Bearbeitung Ihres Neuantrags eine aktuelle Identifikationsunterlage (z.B. Kopie des Personalausweises / Reisepasses und Meldebescheinigung) benötigen.
Vergessen Sie nicht, Ihre Kontaktdaten anzugeben (z. B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse), damit wir Sie auf kurzem Wege erreichen können.

Ein Neuantrag auf Leistungen nach dem SGB II ist erforderlich, sofern Sie in den letzten 6 Monaten keine Geldleistungen von uns erhalten haben.

Für eine Antragstellung müssen folgende Unterlagen mit eingereicht werden:
Hinweis: Bei den nachfolgend aufgeführten Unterlagen handelt es sich um eine pauschalierte Anforderung. Sollten angeforderte Unterlagen nicht auf Sie zutreffen, sind diese auch nicht einzureichen.

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular nebst Anlagen (VA, WEP, KI, KDU, EK, VM) falls zutreffend: Anlagen SV, VE, HG und bei Selbstständigkeit: Anlage KAS
  • Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses sämtlicher Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • Kopie einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate), sofern kein deutscher Personalausweis mit aktueller Meldeadresse vorliegt
  • Kopie des Aufenthaltstitels und ggf. Arbeitserlaubnis (bei Ausländern)
  • Fragebogen EU-Bürger sowie Nachweis über Aufenthalt (z. B. Flugticket, Auszug aus dem Melderegister)
  • Kopie einer aktuellen Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse sowie Krankenkassenkarte aller über 15jähriger Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • Bei Umzug und vorherigem Bezug in einem anderen Jobcenter: Kopie Einstellungsbescheid und Zustimmung zum Wohnungswechsel des bisherigen Jobcenters
  • Kopie des Hauptmietvertrages und der letzten Mietänderung
  • Kopie des Einzahlungsbelegs der letzten Mietzahlung
  • Kopie der letzten Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers (Anlage Einkommensbescheinigung) und Kopie eines Kontoauszuges mit dem Zahlungseingang
  • Kopie der Kündigung des letzten Arbeitgebers sowie die letzten drei Lohnabrechnungen
  • Kopie der Kontoauszüge aller (Giro-/Pay Pal-/Kreditkarten-) Konten des letzten Monats bzw. der letzten 4 Wochen (lückenlos)
  • Sonstige relevante Unterlagen oder Nachweise zu Ihren gemachten Angaben und Anträgen zum Antrag auf Leistungen nach SGB II
  • Angaben Ihrer Bankverbindung zur Überweisung der Leistungen oder Kopie Ihrer aktuellen Bankkarte.