Jede Behörde der unmittelbaren Berliner Landesverwaltung hat die Möglichkeit eine Beratungsanfrage zu stellen. Der Einsatz der Beraterinnen und Berater ist immer an einen konkreten Projektauftrag geknüpft.
In der Regel erstreckt sich die Beauftragung auf einen Zeitraum von drei bis maximal zwölf Monaten. Bei Bedarf ist eine Verlängerung von bis zu sechs Monaten möglich. Der Einsatz unserer Beraterinnen und Berater entspricht dabei nicht zwingend der Projektlaufzeit, sondern kann sich auch auf einzelne Projektphasen beziehen.
Die Interne Beratung bewegt sich grundsätzlich in einem Spannungsfeld zwischen unabhängiger Beratung und hierarchisch-steuernder Einflussnahme der auftraggebenden Behörde. Als neutrale Partnerin orientieren wir uns nah an der Linie, sind jedoch nicht in diese integriert. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist eine klare Verständigung über Rolle und Auftrag der Internen Beratung innerhalb der Behörde. Uns ist in der Zusammenarbeit wichtig, dass wir Sie in der Projektarbeit unterstützen und bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht für Linienaufgaben eingesetzt werden können.
Ein weiterer wichtiger Punkt für eine bestmögliche Projektumsetzung ist eine aktive Mitarbeit und adressatengerechte Kommunikation durch bzw. innerhalb der auftraggebenden Behörde. Dadurch helfen Sie unseren Beraterinnen und Beratern bei der Identifikation und der Kontaktaufnahme von behördeninternen Unterstützerinnen und Unterstützern sowie von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Innovationen und Veränderungen.