Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) stellt, neben weiteren essenziellen Leistungen, gleichermaßen Angebote für Menschen mit Behinderungen bereit. Hierzu zählen die Maßnahmen der Eingliederungshilfe für Menschen, die außerhalb von Berlin leben und Leistungen des Trägers der Eingliederungshilfe erhalten. Das beauftragende Referat II A (Eingliederungshilfe und Sozialdienst) ist insoweit für alle Menschen zuständig, die bisher in Berlin gewohnt haben und nun außerhalb Berlins Leistungen des Landes Berlin als Träger der Eingliederungshilfe erhalten. Eine gegenwärtige Herausforderung besteht für das Referat darin, sicherzustellen, die Dienstleistungen effektiv und effizient sowie fristgerecht bereitzustellen. Diverse Handlungserfordernisse haben zwischenzeitlich u. a. zu einer erhöhten Arbeitsbelastung der Belegschaft geführt.