Die Gemeinsame Geschäftsordnung (GGO) enthält für die Verwaltung verbindliche Bestimmungen (Verwaltungsvorschriften), die das Geschäftsverfahren in den Behörden des Landes Berlin regeln. Die Organisations- und Verfahrensvorschriften der Geschäftsordnung regeln die Verwaltungstätigkeit der Senatsverwaltungen, Bezirke, nachgeordneten Behörden (Sonderbehörden), nicht rechtsfähigen Anstalten und Eigenbetriebe. Sie gliedern sich in einen Allgemeinen Teil – GGO I und einen Besonderen Teil – GGO II. Im Rahmen des Neuerlasses der GGO I sollen Ergänzungs- und Änderungsbedarfe insbesondere im Hinblick auf eine bürgernahe, moderne und digitalisierte Verwaltung ermittelt werden.