Gewerbeüberwachung ist ein Kernbereich des gewerberechtlichen Ordnungsrechts und umfasst die Kontrolle von Gewerbebetrieben hinsichtlich der Einhaltung der gewerberechtlichen Normen. Mit über 500.000 Gewerbebetrieben hat diese Funktion in Berlin eine hohe Relevanz und stellt eine zentrale städtische Aufgabe dar. Für die Gewerbeüberwachung, einschließlich der Zuständigkeit für die Verfolgung gewerberechtlicher Ordnungswidrigkeiten, ist im Land Berlin – bundesweit einmalig – die Polizei (Gewerbeaußendienst) zuständig. Eine Studie der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin hat ein fundiertes Lagebild zur Vollzugspraxis erstellt. In den Richtlinien der Regierungspolitik vom 18. Januar 2022 verpflichtet sich der Senat, einen Organisationsvorschlag zu entwickeln und damit die rechtlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für eine zukünftige Gewerbeüberwachung zu schaffen.